Schuldenbremse bleibt wichtig und schützt vor Inflation.

Stefan Thielen Beitragsfoto

Der Vorsitzende des Finanzausschusses im saarländischen Landtag, Stefan Thielen, weist die Forderungen von Ministerpräsidentin Rehlinger zur Aufweichung der Schuldenbremse zurück und spricht sich für eine neue Föderalismuskommission zur Verbesserung der Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen aus:

„Dass Rehlinger und andere Genossen immer wieder fordern, die Schuldenbremse zu schleifen, ist eine Gefahr für die Finanzstabilität in Deutschland und in der Europäischen Union. Auch Bundesbankpräsident Joachim Nagel (SPD) lehnt eine höhere Verschuldung ab, solange die gesamtstaatliche Schuldenquote nicht unter 60 Prozent sinkt. Gerade erst ist es gelungen, die Inflation in Deutschland einzudämmen, auch wenn diese immer noch über dem Ziel der EZB von 2 Prozent liegt. Deshalb braucht Deutschland weiterhin eine solide Haushaltspolitik, die die Prioritäten richtig setzt, anstatt neue Schulden über Gebühr aufzunehmen. Das ist unsere klare Erwartung an die Aufstellung des Bundeshaushalts für 2025.

Auch im Saarland muss gelten, dass nicht jedes Problem mit ständig neuen Schulden zu lösen ist. Schon jetzt hinterfragen auch Finanz- und Haushaltspolitiker aus anderen Bundesländern kritisch die Ausgabenpolitik der Regierung Rehlinger. Trotz Schuldenbremse hat die saarländische SPD-Alleinregierung es geschafft, Rekordschulden anzuhäufen und die Verschuldung des Saarlandes innerhalb eines Jahres um 20 Prozent zu erhöhen. Jetzt zu behaupten, die aktuelle Schuldenbremse wäre zu rigide, deutet darauf hin, dass die Saar-SPD nicht seriös haushalten kann oder will. Umso wichtiger bleibt deshalb die Schuldenbremse, zumal sie in Notsituationen Ausnahmen erlaubt.

Um stattdessen die finanzielle Situation des Saarlandes ernsthaft zu verbessern, würde es helfen, die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen in einer neuen Föderalismuskommission klarer und einfacher auszugestalten. Vor allem muss das Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen nachgeschärft werden. Denn Bundesgesetze bewirken immer wieder Mehrausgaben für die Kommunen. Die Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat festgestellt, dass der Bundestag allein in der ersten Hälfte der laufenden Wahlperiode 31 Gesetze verabschiedet hat, mit denen die kommunalen Haushalte nur in der laufenden Wahlperiode bis 2025 mit annähernd 20 Milliarden Euro belastet werden. In der Folge werden regelmäßig die Länder von der kommunalen Ebene in die Pflicht genommen, die Finanzausstattung zu verbessern.

Deshalb spreche ich mich dafür aus, die Finanzierung von Aufgaben stärker am Verursacherprinzip und den jeweiligen Zuständigkeiten auszurichten, Mischfinanzierung weitestgehend auszuschließen und die Ergebnisse früherer Föderalismuskommissionen auf ihre Tauglichkeit hin zu überprüfen. Das wäre eine tauglichere Lösung als die schlichte Schuldenpolitik à la Rehlinger und SPD.“

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