Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich für einen stärkeren Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt durch eine Erweiterung der Einsatzmöglichkeiten von Fußfesseln ein. In einem Antrag für die Plenarsitzung des Landtages am Mittwoch (Drucks. 17/1174) fordert die CDU-Fraktion eine schnelle Umsetzung einer entsprechenden Bundesratsinitiative aus Hessen sowie auch eine Änderung im Saarländischen Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei (SPolDVG) zur Erweiterung der Einsatz- bzw. Anordnungsmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auf Fälle häuslicher Gewalt.
Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani:
„Die Fälle häuslicher Gewalt gegen Frauen nehmen zu. In Deutschland stirbt fast jeden dritten Tag eine Frau, weil sie von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird. Für das Saarland zeigt die aktuelle Polizeilichen Kriminalstatistik, dass von den insgesamt 41 Straftaten gegen das Leben neun dem Bereich der häuslichen Gewalt zuzurechnen sind. Es gab sieben versuchte und zwei vollzogene Tötungen.
Frauen werden getötet, weil sie Frauen sind. Dieser Befund muss uns große Sorgen machen. Deshalb setzen wir als CDU uns für ein deutlich härteres Vorgehen gegen Frauenschläger ein. Ein zentrales Problem ist, dass Frauenschläger immer wieder gegen Näherungsverbote verstoßen, weil diese kaum zu überwachen sind. Die richtige Antwort darauf sind Fußfesseln.
Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, sich für eine schnelle und vollumfängliche Umsetzung der Bundesratsinitiative Hessens ‚Stärkerer Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung‘ auf Bundesebene einzusetzen. Wir können aber auch als Gesetzgeber im Saarland etwas tun. Deshalb fordern wir, die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Saarländischen Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei auf Fälle häuslicher Gewalt auszuweiten.
Jede Frau muss sich in unserem Land sicher fühlen, egal wo. Dafür setzen wir als CDU uns ein.“