Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag begrüßt den neuen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Novellierung der Regelungen zur Lebendorganspende. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher, Alwin Theobald:
„Jedes Jahr sterben in Deutschland Menschen, weil nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan gefunden wird. Allein Ende 2024 warteten rund 6.400 Menschen auf eine Spenderniere, und die durchschnittliche Wartezeit beträgt bis zu acht Jahre. In dieser Zeit müssen Betroffene oftmals unter großen körperlichen und seelischen Belastungen mit einer Dialyse leben. Das ist eine unhaltbare Situation.
Die Ampel-Regierung hat es in der vorherigen Legislatur leider nicht geschafft, diese dringend notwendige Reform umzusetzen. Umso wichtiger ist es, dass nun zu Beginn der neuen Legislaturperiode durch die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein neuer Anlauf gestartet wurde – mit einem klaren Zeitplan und praxisnahen Regelungen. Der Entwurf ist aktueller, präziser und verwaltungsseitig effizienter als die vorherige Version aus dem Jahr 2024. Er schafft die Voraussetzungen, um mehr Leben zu retten und die Situation für Spender wie Empfänger entscheidend zu verbessern.
Der Gesetzentwurf sieht tiefgreifende Verbesserungen vor: So soll der bisher geltende Subsidiaritätsgrundsatz aufgehoben werden, sodass Lebendspenden künftig auch dann möglich sind, wenn theoretisch ein postmortales Organ verfügbar wäre. Damit werden insbesondere präemptive Transplantationen erleichtert. Außerdem wird ein nationales Programm zur Überkreuzlebendnierenspende eingeführt, durch das nicht kompatible Spender-Empfänger-Paare Organe ‚über Kreuz‘ mit anderen Paaren tauschen können. Zusätzlich soll es künftig zulässig sein, nicht gerichtete, anonyme Nierenspenden vorzunehmen, bei denen Organe an völlig unbekannte Empfänger vermittelt werden. Ein deutlicher Ausbau des Spenderschutzes ist ebenfalls vorgesehen, etwa durch verpflichtende psychosoziale Beratung, die Benennung einer Lebendspendebegleitperson sowie bundeseinheitliche Verfahrensregeln.“