Die Landtagsfraktionen von SPD und CDU bringen im September-Plenum am 17. September 2025 gemeinsam drei Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung des Saarlandes ein. Ulrich Commerçon, Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Stephan Toscani, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion, erklären:
„Es ist ein gutes Signal, dass wir uns auf ein Resilienzpaket verständigen konnten. Mit den geplanten Änderungen unserer Landesverfassung stärken wir den saarländischen Verfassungsgerichtshof, erhöhen die Resilienz unserer Demokratie und erweitern die Landesverfassung zugleich um eine zeitgemäße Präambel sowie ein klares Bekenntnis zum Schutz jüdischen Lebens und gegen Antisemitismus und Antiziganismus.
Wer in andere Länder blickt, sieht: Antidemokratische Kräfte versuchen als erstes, die Justiz zu schwächen. Das darf im Saarland nicht passieren. Wir machen unser höchstes Gericht widerstandsfähiger.“
Die Änderungen im Überblick:
- Hinzufügung einer Präambel: Sie legt die Grundwerte und Leitlinien des Saarlandes fest und macht den demokratischen Grundauftrag der Verfassung sichtbarer und zeitgemäßer.
- Klares Bekenntnis: Ergänzung des Artikels 12 Absatz 3: „Das Saarland fördert das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus und Antiziganismus entgegen. Das Saarland schützt das jüdische Leben und die jüdische Kultur.“
- Stärkung des Verfassungsgerichtshofs: Die Amtszeit und die Wiederwahlmöglichkeit werden in der saarländischen Verfassung verankert, ebenso das Verfahren bis und zur Ernennung des oder der Nachfolgerin, inklusive des Vorschlagsrechts.