Zur Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts zur Teillegalisierung von Cannabis sowie der Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag, Alwin Theobald:
„Schon dieser erste Bericht lässt erkennen, dass das Cannabisgesetz der Ampel-Regierung seine Ziele verfehlt. Der Schwarzmarkt blüht weiter, die wenigen Anbauvereine spielen praktisch keine Rolle. Selbst die Evaluatoren halten fest, dass das Ziel der Schwarzmarktverdrängung nicht erreicht wurde. Im Gegenteil: Bei wachsendem Konsum und nur gering steigender legaler Verfügbarkeit wirkt die Teillegalisierung wie ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt.
Die aktuelle Drogenaffinitätsstudie 2025 des BIÖG zeigt zudem bei jungen Männern zwischen 18 und 25 Jahren eine 12-Monats-Prävalenz von 31,6 Prozent. 2015 waren es 20,6 Prozent. Junge Frauen stiegen im selben Zeitraum von 9,7 Prozent auf 18,8 Prozent. Auch das sind deutliche Warnhinweise.
Besonders besorgniserregend sind die steigenden gesundheitlichen Risiken für Jugendliche und junge Erwachsene. Giftnotrufe und Krankenhausaufnahmen im Zusammenhang mit Cannabis nehmen zu. Immer mehr Menschen sind wegen psychischer Störungen und anderer gesundheitlicher Probleme infolge von Cannabis-Konsum in ärztlicher Behandlung. Ärztinnen und Ärzte – zuletzt auch am Universitätsklinikum des Saarlandes – berichten von mehr Fällen akuter Konsumprobleme. Nach einer Hochrechnung der KKH Kaufmännische Krankenkasse waren es im vergangenen Jahr bundesweit etwa 250.500 Menschen, 14,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Gründe für die Behandlungen reichen von akutem Rausch über schädlichen Gebrauch und Abhängigkeit bis zu Psychosen.
Unsere Haltung bleibt klar: Dieses Gesetz muss am besten wieder weg. Es ist ein Irrweg, der Gesundheitsschutz und Jugendschutz aufs Spiel setzt. Sollte das in der Koalition nicht durchzusetzen sein, sind wenigstens drastische Nachschärfungen notwendig – insbesondere beim Jugendschutz, bei der Durchsetzung vor Ort sowie durch eine verbindliche Begrenzung des THC-Gehalts.“