CDU bringt Minimarkt-Gesetz in den Landtag.

Die CDU-Landtagsfraktion bringt in der kommenden Woche das „Minimarktgesetz“ in den saarländischen Landtag ein (Drucksache 17/1861). Mit diesem Gesetzentwurf sollen personallose Kleinstsupermärkte rechtssicher ermöglicht und so die Nahversorgung dauerhaft gestärkt werden. Die Initiative geht auf die St. Wendeler CDU-Abgeordneten Jonas Reiter, Dr. Christopher Salm, Hermann Scharf und Sebastian Schorr zurück. Die vier Abgeordneten erklären gemeinsam:

„Die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs ist eine wesentliche Grundlage kommunaler Daseinsvorsorge. Gerade im Saarland, in dem mehr als die Hälfte der Menschen in ländlich geprägten Regionen lebt, steht diese Versorgung zunehmend unter Druck. Zahlreiche Dörfer und Ortsteile haben ihre klassischen Dorfläden verloren, große Supermärkte lassen sich dort größtenteils nicht wirtschaftlich betreiben.

Digitale Minimärkte sind keine Konkurrenz zum klassischen Einzelhandel, sondern stellen eine moderne und verlässliche Ergänzung dar. Sie funktionieren ohne Verkaufspersonal, basieren auf digitaler Zutritts- und Kassentechnik und können dadurch rund um die Uhr betrieben werden. Sie bieten flexible Einkaufsmöglichkeiten für Berufstätige, Schicht- und Wechseldienstleistende sowie Familien, in denen beide Elternteile arbeiten.

Positive Erfahrungen, etwa im Landkreis St. Wendel, haben gezeigt, wie gut solche Konzepte angenommen werden. Es ist unverständlich, dass die SPD-Alleinregierung mit ihren viel zu restriktiven Vorgaben solche Entwicklungen quasi über Nacht ausgebremst hat. Damit behindert und beschränkt sie die Bemühungen mittelständischer Unternehmer um innovative Geschäftsmodelle massiv. Statt Blockade braucht es Mut und Zukunftswillen.

Unser Gesetzentwurf sieht einen neuen Paragrafen im vorhandenen Ladenöffnungsgesetz vor, der personallosen Selbstbedienungsmärkten mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche eine 24/7-Öffnungsmöglichkeit gibt. Kommunen behalten das Recht, an Sonn- und Feiertagen die Öffnungszeiten auf mindestens acht zusammenhängende Stunden festzulegen. So werden Versorgungssicherheit und kommunale Entscheidungshoheit mit Blick auf die individuelle Situation vor Ort in Einklang gebracht.

Andere Bundesländer wie Hessen, Bayern oder Rheinland-Pfalz sind längst schon weiter. Es darf nicht sein, dass das Saarland bei innovativen Versorgungsmodellen zurückbleibt. Unser Minimarktgesetz schafft Planungssicherheit, ist praxistauglich und technikoffen formuliert. Damit wollen wir möglich machen, was andernorts längst Realität ist.“

Newsletter

Melden Sie sich zum Newsletter unseres Fraktions­vorsitzenden Stephan Toscani an.

Datenschutz*