Der Bundesrat entscheidet in seiner morgigen Sitzung auf Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen über eine Verankerung des Rechts auf anwaltliche Vertretung im Grundgesetz. Artikel 19 des Grundgesetzes soll durch einen weiteren neuen Absatz 5 wie folgt ergänzt werden: „Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergewöhnlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.“
Der Arbeitskreis Justiz der CDU-Landtagsfraktion spricht sich für die Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz aus. Hierzu erklären die justizpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Dagmar Heib, und der Justiziar der Fraktion, Dr. Christopher Salm, gemeinsam:
„Die Durchsetzung der Herrschaft des Rechts sowie die Verteidigung der individuellen Rechte von Menschen und Gesellschaften bedingen einen unabhängigen anwaltlichen Rechtsbeistand. Dies ist ein klares Signal und Bekenntnis für den Rechtsstaat. Die Verankerung des Anspruchs auf Rechtsbeistand im Grundgesetz stärkt deshalb unsere freiheitliche Demokratie. Wir fordern deshalb die SPD-Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat für den grundgesetzlichen Schutz des Rechts auf anwaltliche Hilfe auszusprechen.“