Verfassungsänderung nur mit Gottesbezug.

Stephan Toscani Beitragsfoto

Die CDU-Landtagsfraktion will den gemeinsam von den Religionsgemeinschaften erarbeiteten Vorschlag für einen Gottesbezug in die noch zu verabschiedende Präambel der Landesverfassung aufnehmen. Nach Auswertung der Anhörung zur aktuellen Verfassungsänderung ist dies für die CDU ein zentraler Punkt. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani:

„Die drei großen Weltreligionen haben nach intensivem Ringen einen gemeinsamen Vorschlag für einen Gottesbezug in der Präambel unserer Landesverfassung erarbeitet. Das ist bundesweit, wenn nicht europaweit einzigartig.

Der Vorschlag ist kein konfessionelles Bekenntnis, sondern die Anerkennung, dass es – unabhängig vom jeweiligen Glauben – etwas gibt, vor dem sich staatliche Macht verantworten muss. Die Formulierung ‚Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes‘ ist genau das, was eine moderne Präambel leisten muss: Sie macht deutlich, dass staatliche Macht begrenzt ist und sich nicht absolut setzen darf. Und mit dem Hinweis auf das ‚humanistische Erbe‘ bezieht der Vorschlag auch die Menschen ein, die sich keinem Glauben verbunden fühlen.

Auch renommierte Staatsrechtler wie Professor Gröpl und der Präsident unseres Verfassungsgerichtshofs, Professor Rixecker, haben die Bedeutung eines solchen Gottesbezugs unterstrichen. Diese Ergänzung zur Präambel unserer Verfassung muss den von den Religionsgemeinschaften gemeinsam erarbeiteten Vorschlag enthalten – das ist für uns als CDU nach Auswertung der Anhörung essenziell. Wir fordern die SPD auf, diesen einzigartigen Formulierungsvorschlag zum Gottesbezug ebenfalls mitzutragen.“

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