Die Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion (Drucksache 17/2197) zu statistischen Erhebungen im Saarland zeigt: Beim Bürokratieabbau klaffen Anspruch und Wirklichkeit weit auseinander. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Christopher Salm:
„Die Landesregierung spricht regelmäßig von Bürokratieabbau. Wenn es aber konkret wird, passiert zu wenig. Seit 2022 hat die Regierung Rehlinger keine einzige landesrechtlich angeordnete Statistikpflicht auf Grundlage des Saarländischen Landesstatistikgesetzes ausgesetzt. Das ist ein ernüchternder Befund.
Die Antwort liest sich wie ein Katalog der Bürokratiepflichten aus Bundes-, EU-, Landes- und Geschäftsstatistiken. Diese ziehen sich durch nahezu alle Ressorts: von Wirtschaft, Energie, Umwelt, Bildung, Soziales und Jugendhilfe bis hin zu Justiz, Inneres, Landwirtschaft und Verkehr. Natürlich sind nicht alle Erhebungen verzichtbar. Aber wer Bürokratieabbau ernst meint, muss erst systematisch prüfen und dann auch konsequent streichen, zusammenlegen und digitalisieren, wo es möglich ist.
Besonders kritisch ist, dass die Landesregierung zwar bereits 2024 eine Prüfung zur Reduktion statistischer Berichtspflichten angestoßen hat, aber bis heute keine konkreten Ergebnisse, keine Streichliste und keinen verbindlichen Zeitplan vorlegt hat. Prüfen allein ist noch kein Bürokratieabbau. Nach Jahren der Ankündigungen muss die Landesregierung endlich sagen, welche Statistikpflichten wegfallen, welche zusammengeführt werden und welche künftig automatisiert oder digital erledigt werden können. Die Zeit der Prüfaufträge ist vorbei. Wenn die Landesregierung es wirklich ernst meint, muss sie zeitnah konkrete Ergebnisse vorlegen.
Auch die Angaben zu Zwangsgeldern zeigen: Statistikpflichten sind keine bloße Formalie. Sie werden mit spürbarem Druck durchgesetzt. Zwar gab es laut Landesregierung seit 2022 keine mit Bußgeld geahndeten Ordnungswidrigkeiten. Stattdessen wurden aber im Zeitraum von 2022 bis 2025 Zwangsgelder in Höhe von rund 302.000 Euro in etwa 500 Fällen festgesetzt. Rund 173.000 Euro wurden später zurückgenommen oder niedergeschlagen. Das wirft zusätzliche Fragen zur Verhältnismäßigkeit und zur Verwaltungspraxis auf.
Die Landesregierung darf die Belastung nicht kleinreden, indem sie zwischen statistischen Erhebungen, Geschäftsstatistiken, Sachstandsberichten oder verwaltungsinternen Abfragen unterscheidet. Für ein Unternehmen, eine Kommune, eine Schule, einen Träger oder eine Behörde ist am Ende zweitrangig, ob eine Meldung statistisch, aufsichtsrechtlich oder verwaltungsintern begründet wird. Entscheidend ist: Es kostet Zeit, Personal und Geld. Genau dort muss Bürokratieabbau ansetzen und endlich konkret werden.“