Zum Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses „Rassistische Anschlagserie“ erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und Obmann der CDU-Landtagsfraktion, Patrick Waldraff:
„Der Mord an Samuel Kofi Yeboah und die rassistische Anschlagsserie Anfang der 1990er-Jahre im Saarland bleiben eine Mahnung an Staat, Politik und Gesellschaft. Der Untersuchungsausschuss hat deutlich gemacht: Ein bewusstes, ideologisch motiviertes oder systematisch rassistisches Wegsehen staatlicher Stellen lässt sich nicht belegen. Ebenso wenig wäre es sachgerecht, die Arbeit der damaligen Ermittler, Staatsanwälte und politisch Verantwortlichen pauschal als interesselos oder vorsätzlich nachlässig zu bewerten.
Aber ebenso klar ist: Es gab erhebliche Fehleinschätzungen, strukturelle Defizite, personelle Schwächen, Naivität und mangelnde Sensibilität im Umgang mit rechtsextremer Gewalt. Rechtsextreme Gewalt wurde zu lange als Jugend-, Banden-, Szene- oder Milieukriminalität verkannt. Die rechte Szene in Saarlouis wurde zu spät als rechtsextreme Gewaltstruktur erkannt. Die Absicht, einen Imageschaden von der Kreisstadt Saarlouis abzuwenden, prägte das Handeln kommunalpolitisch Verantwortlicher. Polizei und Staatsanwaltschaft waren nicht ausreichend auf solche Gewaltphänomene ausgerichtet und haben sie nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt. Der Verfassungsschutz war nicht ansatzweise ausreichend personalisiert und in seiner Leistungsfähigkeit politisch verantwortet stark geschwächt. Und die Betroffenen erhielten nicht die Unterstützung und politische Aufmerksamkeit, die ihnen zugestanden hätte.
Für uns als CDU folgt daraus eine klare Verpflichtung: Der Staat darf sich bei der Beobachtung extremistischer Gefahren niemals selbst schwächen. Verfassungsschutz, Polizei und Justiz müssen dauerhaft personell, fachlich und organisatorisch so ausgestattet sein, dass extremistische Gefahren frühzeitig erkannt, richtig eingeordnet und konsequent verfolgt werden können. Dazu gehören ausreichendes Personal, Spezialisierung, regelmäßige Fortbildung, moderne Analysefähigkeit, belastbare Staatsschutzkompetenz sowie wirksame rechtsstaatliche und parlamentarische Kontrolle.
Extremismus jeglicher Art muss immer ernst genommen werden und darf nicht verharmlost werden. Maßgeblich sind Gefährlichkeit, Gewaltbezug, Organisationsfähigkeit und der Angriff auf Menschenwürde, Rechtsstaat und die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Zugleich brauchen Sicherheits- und Justizbehörden eine funktionierende Vernetzung, klare Zuständigkeiten, verbindliche Informationswege, nachvollziehbare Dokumentation, regelmäßige Lageauswertungen und eine konsequente Prüfung politisch motivierter Tatmotive. Aktenführung, Asservatensicherung, digitale Dokumentation und Cold-Case-Strukturen müssen dauerhaft abgesichert werden.
Ein besonderer Schwerpunkt muss auch auf dem Schutz der Betroffenen liegen. Opfer extremistischer Gewalt brauchen traumasensible Vernehmungen, psychosoziale Unterstützung, verlässliche Information und sichtbare politische Anteilnahme. Opferschutz darf nicht vom Engagement Einzelner abhängen, sondern muss institutionell gesichert sein.“