Alwin Theobald kritisiert Ampel-Ablehnung der IP-Adressen-Speicherung für den Kinderschutz.

Alwin Theobald Beitragsfoto

Der Bundestag hat diese Woche den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen“ bereits zum dritten Mal abgelehnt. Hierzu erklärt der Vorsitzende des Landtags-Innenausschusses und kinderschutzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Saar, Alwin Theobald:

„Die wiederholte Ablehnung der rechtssicheren Speicherung von IP-Adressen durch die Ampel ist ein tiefer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Für mich ist diese ideologisch geprägte Entscheidung völlig inakzeptabel und unverständlich, da sie an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht.

Vor mehr als einem Jahr schon hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Dennoch legt die Ampel keine eigene Regelung hierzu vor und lehnt alle anderen Vorschläge dahingehend ab. Damit ignoriert die Ampel auch die flehentlichen Forderungen aus der Praxis. Die traurige Wahrheit in der Ermittlungspraxis ist leider, dass aufgrund der fehlenden Speicherpflicht allzu oft Daten nicht mehr greifbar sind, wenn erste Hinweise auf Missbrauchstaten ermittelt werden. Dennoch bremst die Ampel die Ermittlungsbehörden weiter in ihrer wichtigen Arbeit aus und schützt somit die Falschen, während der Schutz unserer Kinder mal wieder auf der Strecke bleibt.“

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