Vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Zahl von Verdachtsmeldungen von Kindeswohlgefährdung im Saarland bekräftigt Alwin Theobald, gesundheitspolitischer Sprecher und Beauftragter für Kinderschutz der CDU-Landtagsfraktion seine Kritik am Regierungsentwurf für ein Kinderschutzgesetz:
„Die erschreckend hohe Zahl der Verdachtsmeldungen zeigt zwar einerseits, dass sich die Sensibilität und das Empfinden vieler Menschen gegenüber möglichen Formen von Kindeswohlgefährdung verbessert hat. Sie zeigt aber auch, wie wichtig es ist, den Kinderschutz im Saarland weiter zu stärken.“ Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Alwin Theobald müssen die Meldewege und die Beratung von Kindern und Jugendlichen ebenso deutlich verbessert werden, wie die rechtliche Situation beim interkollegialen Ärzteaustausch bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.
„Ich begrüße ausdrücklich, dass die von der CDU-Landtagsfraktion geforderten Netzwerke für Kinderschutz bereits im Entwurf eines Kinderschutzgesetzes verpflichtend vorgesehen sind“ so Alwin Theobald, stellt jedoch gleichzeitig klar, dass das allein noch nicht ausreichend sei.
Es muss eine Pflicht für die örtlichen Jugendämter auf wirkliche Beteiligung und Beratung der Kinder und Jugendlichen in Kinderschutzverfahren gesetzlich verankert werden und es müssen im geplanten Kinderschutzgesetz ganz konkret fachlichen Standards aufgezählt werden, die neben anderem als Mindestmaßstab des Schutzauftrags bei Verfahren bei Kindeswohlgefährdung zu gelten haben.“ Darüber hinaus müsse, wie von der CDU-Landtagsfraktion seit mehr als einem Jahr gefordert, durch eine Änderung des Heilberufekammergesetz ein interkollegialer Ärzteaustausch ermöglicht werden, der auch dann Fälle von Kindesmisshandlung aufdecken kann, wenn es durch Ärzte-Hopping verschleiert werden soll.“
Alwin Theobald bekräftigt: „Wir als CDU stehen für ein starkes Kinderschutzgesetz im Saarland und sind gerne zur Zusammenarbeit bereit. Wir werden aber keinem halbherzigen Gesetz zustimmen, in dem die von uns geforderten wichtigen Punkte nicht berücksichtigt sind und das hinter den Standards anderer Bundesländer zurückbleibt!“
Hintergrund:
Die CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag hatte bereits im Juli 2022 ein Gesetz zur Änderung des Heilberufekammergesetzes eingebracht, um einen interkollegialen Ärzteaustausch beim Verdacht auf eine Gefährdung des Kindeswohls zu ermöglichen und eine Gefährdung auch dann zu erkennen, wenn der Kinderarzt häufig gewechselt wird (sogenanntes Ärzte-Hopping).
Entsprechende Regelungen gelten u.a. bereits in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Auch im Nachbarland Rheinland-Pfalz wurde ein entsprechender Antrag der CDU-Fraktion im Landtag fraktionsübergreifend von allen Parteien einstimmig in erster und zweiter Lesung beschlossen.
Im Saarland wurde der Antrag von der SPD-Mehrheitsfraktion abgelehnt.
Im September des vergangenen Jahres stellte die CDU-Landtagsfraktion im Landtag des Saarlandes bereits einen sehr weitgehenden Entwurf eines Kinderschutzgesetzes vor, der unter anderem auch vorsah, dass Kinder und Jugendlichen in Kinderschutzverfahren von den örtlichen Jugendämtern beraten und beteiligt werden müssen.
Zusätzlich enthielt der CDU-Entwurf eine Aufzählung konkreter fachlicher Standards, die neben anderem als Mindestmaßstab des Schutzauftrags bei Verfahren bei Kindeswohlgefährdung gelten sollten.