CDU-Fraktion enttäuscht von Uneinsichtigkeit bei Finanzierung der Schwangerschaftskonfliktberatung
Im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit erfolgte die öffentliche Anhörung zur Änderung Schwangerschaftskonfliktgesetzes und der Finanzierung dieser wichtigen Beratungsarbeit (Drs. 17/25). Die Fördersumme soll laut aktuellem Gesetzesentwurf von 80 auf 90 % rückwirkend zum 1.1.2022 erhöht werden. Der CDU-Landtagsfraktion geht dieses Vorhaben nicht weit genug. Die angehörten Träger der Konfliktberatung im Saarland, die in Vereinen organisiert und hauptsächlich auf ehrenamtliches Engagement angewiesen sind, haben unisono die Festschreibung auf 90 % als letztendlich nicht auskömmlich deklariert. Die CDU-Fraktion will daher die Fördersumme auf 95 % anheben.
„Ich bin wirklich enttäuscht, wie uneinsichtig sich die SPD hier im Ausschuss gezeigt hat. So wird die Entlastung für soziales Ehrenamt nicht vollständig ausgeschöpft. Der Bedarf an Beratung wird durch den Wegfall des Paragrafen 219a weiter steigen. Hier muss eine größere Unterstützung erfolgen“, sagt Dagmar Heib, familienpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion.
„Die Träger haben ausdrücklich eine Verabschiedung des Gesetzes in zweiter Lesung im Oktober befürwortet, wenn sich dadurch deren finanzielle Situation verbessere. Die SPD will hier schnellstmöglich schon im September die niedrigere Fördersumme im Plenum durchdrücken. Das geht zu Lasten aller Träger, insbesondere derer, die in Vereinen organisiert sind. Die Anhörung wirkt dadurch rein pro forma und bleibt ohne Konsequenz.“
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