Erklärung zur Barrierefreiheit.
Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 7
66119 Saarbrücken
Saarland
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Fraktion leistet politische Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger des Saarlandes. Ihre Aufgabe als Teil des Landesparlaments in Saarbrücken ist es, die Politik im Saarland durch Gesetzgebung und die Kontrolle der Landesregierung aktiv mitzugestalten und die Öffentlichkeit darüber zu informieren.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Diese Tätigkeit, die die Gestaltung der Landespolitik und die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger umfasst, wird für das Saarland erbracht und findet im Landtag in Saarbrücken statt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Diese Einschätzung basiert auf einer automatisierten Prüfung mithilfe von axe DevTools, bei der keine Barrierefreiheitsprobleme festgestellt wurden.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 23.09.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 23.09.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Telefon: + 49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Informationen zur aktuellen Adresse des MLBF finden Sie hier: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen.
Die CDU-Fraktion im Landtag des Saarlandes ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage sind die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie die einschlägigen landesrechtlichen Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik.