Fraktionsvorstand.
Der Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden, dem Parlamentarischen Geschäftsführer, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie (als beratendes Mitglied) der Ersten Vizepräsidentin des Landtags. Er erarbeitet in wichtigen Angelegenheiten Vorlagen und Empfehlungen für die Fraktionssitzung. Außerdem berät er grundsätzliche Angelegenheiten, bevor diese in der Gesamtfraktion behandelt werden.