Fraktionsvorstand.

Der Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden, dem Parlamentarischen Geschäftsführer, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie (als beratendes Mitglied) der Ersten Vizepräsidentin des Landtags. Er erarbeitet in wichtigen Angelegenheiten Vorlagen und Empfehlungen für die Fraktionssitzung. Außerdem berät er grundsätzliche Angelegenheiten, bevor diese in der Gesamtfraktion behandelt werden.

Fraktionsvorsitzender

Parlamentarischer Geschäftsführer

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Erste Vizepräsidentin des Landtages

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