Abschiebungen aus dem Gefängnis erster Schritt, aber kein Ersatz für politischen Willen.

Das saarländische Justizministerium hat eine neue Verwaltungsvorschrift erlassen, nach der ausreisepflichtige Straftäter künftig bereits nach der Hälfte ihrer Haftstrafe abgeschoben werden können statt wie bisher nach zwei Dritteln. Die CDU-Landtagsfraktion, die bei dem Thema seit Längerem Druck macht, hat dieses erneut auf die Tagesordnung des Justizausschusses am 2. April gesetzt. Hierzu erklären die Abgeordneten Dr. Christopher Salm (Justizausschuss) und Sebastian Schorr (Innenausschuss):

„Wir begrüßen, dass endlich Bewegung in diese Debatte kommt, die wir seit Längerem mit parlamentarischen Anfragen und Initiativen angestoßen haben. Doch klar ist auch: Das ist das absolute Minimum dessen, was längst hätte geschehen müssen.

Die entscheidende Frage ist, ob die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig genutzt werden. Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die strafrechtlich in Erscheinung treten, sollte bereits nach der ersten Straftat geprüft werden, ob eine Aufenthaltsbeendigung rechtlich möglich ist. Insbesondere bei Mehrfachstraftaten darf nicht abgewartet werden, bis es schließlich zu einer Freiheitsstrafe und einer Inhaftierung kommt. Vielmehr sollte frühzeitig geprüft werden, ob bestehende Ausreisepflichten konsequent umgesetzt werden können, um eine Verfestigung strafbaren Verhaltens zu vermeiden.

Dies setzt ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen voraus. Die CDU-Landtagsfraktion hat daher bereits die Einrichtung einer ressortübergreifenden Taskforce gefordert, die sich gezielt mit straffällig gewordenen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen befasst. Ziel einer solchen Taskforce soll es sein, relevante Fälle frühzeitig zu identifizieren, Informationen zwischen Ausländerbehörden, Polizei und Justiz zu bündeln und zu prüfen, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können.

Die Landesregierung kann nicht länger Personalmangel oder fehlende Digitalisierung als Ausrede anführen. Die Zahlen sprechen eine klare Sprache: Im Jahr 2025 wurden lediglich 39 Gefangene direkt aus der Haft abgeschoben. Eine systematische Erfassung ausreisepflichtiger Inhaftierter existiert bis heute nicht, weder beim Justizministerium noch beim Innenministerium noch bei der Zentralen Ausländerbehörde. Das ist kein Kapazitätsproblem, das ist ein Problem des politischen Willens und der Steuerung.

Wir als CDU werden weiter Druck machen. Wir haben für die kommende Sitzung des Justizausschusses weitere Informationen und Berichte beantragt. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, wie viele ausreisepflichtige Personen sich tatsächlich in saarländischen Haftanstalten befinden und warum kein Überblick über deren Status existiert.“

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