Zu der Debatte um ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Raphael Schäfer:
„Wir nehmen zur Kenntnis, dass immer wieder Abgeordnete unterschiedlicher Parteien versuchen, Mehrheiten für ein Verbotsverfahren gegen die AfD zu finden. Nach sorgfältiger Abwägung der rechtlichen Voraussetzungen und politischen Folgen sehen wir als CDU-Landtagsfraktion momentan jedoch keine tragfähige Grundlage hierfür.
Ein Parteiverbot ist nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts nur dann möglich, wenn eine Partei aktiv und aggressiv-kämpferisch die parlamentarische Demokratie, die unabhängige Justiz und unseren Rechtsstaat mit Gewalt bekämpft. Dieses aggressiv-kämpferische Vorgehen muss klar belegt werden. Selbst SPD-Bundesjustizministerin Hubig, die sich noch vor einiger Zeit offen für ein Verbotsverfahren aussprach, äußert sich dazu inzwischen höchst skeptisch, offenbar nach eingehender Beschäftigung mit der Materie.
Die politische und inhaltliche Auseinandersetzung ist der geeignete Weg, um die AfD zu stellen. Die Lösung liegt in der Bewältigung politischer und gesellschaftlicher Probleme durch gute Politik für die Bürgerinnen und Bürger, nicht im Versuch eines Verbots. Die fortwährende Debatte um ein Verbotsverfahren, das sich zudem über Jahre hinziehen würde, nützt am Ende nur der AfD, denn sie kann sich permanent als Opfer inszenieren.“