Die CDU-Landtagsfraktion fordert die SPD-Alleinregierung und insbesondere Agrarministerin Berg auf, beim Umgang mit der EU‑Naturwiederherstellungsverordnung Klarheit zu schaffen und die Interessen der saarländischen Landwirtschaft konsequent zu vertreten. Mit der im Jahr 2024 verabschiedeten Verordnung sind auch höhere Anforderungen an die Landwirtschaft verbunden, etwa hinsichtlich der Renaturierung von Flächen. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Ausschuss für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz bereits mit dem Thema befasst. Dabei blieben jedoch zentrale Fragen unbeantwortet.
Vor diesem Hintergrund erklärt Alwin Theobald, stellvertretender Fraktionsvorsitzender sowie umwelt- und agrarpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
„Die EU‑Naturwiederherstellungsverordnung greift tief in Flächennutzungen ein und birgt erhebliche Risiken für unsere land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Drohende Nutzungsbeschränkungen, der Verlust produktiver Flächen, wirtschaftliche Nachteile ohne gesicherte Entschädigung sowie ein massiver Zuwachs an Bürokratie durch Monitoring- und Dokumentationspflichten sind nur einige Befürchtungen der Landwirtschaft.
Für uns ist klar, dass es nur durch Kooperation und nicht durch Zwang zu einer vernünftigen Lösung kommen kann. Gebietskulissen sind daher transparent, frühzeitig und partizipativ festzulegen, mit umfassender Beteiligung betroffener Landwirte, Bewirtschafter und Eigentümer auf Kreisebene. Wiederherstellungsziele müssen vorab über kooperative und freiwillige Instrumente umgesetzt werden, mit echter Mitsprache von Eigentümern und auch Bewirtschaftern. Wo Nutzung eingeschränkt wird, braucht es verbindliche, ausfinanzierte Entschädigungen und Honorierungen.
Wir fordern Ministerin Berg auf, die Linie vieler Agrarressorts anderer Länder zu unterstützen und sich für eine grundlegende Korrektur der Verordnung auf EU‑Ebene einzusetzen. Solange die Brüsseler Vorgaben nicht praxistauglich ausgestaltet und finanziell unterlegt sind, darf es keine einseitigen Lasten gegen unsere landwirtschaftlichen Betriebe geben.
Artenschutz, Klimaanpassung und produktive, regionale Lebensmittelversorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir setzen auf Schutz durch nachhaltige Nutzung, auf zielgenaue regionale Projekte statt pauschaler Flächenziele und auf planbare, verlässliche Rahmenbedingungen für unsere Betriebe. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind ein Eckpfeiler regionaler Wertschöpfung sowie der Versorgungssicherheit und Garant für gepflegte Kulturlandschaften. Ministerin Berg muss ihre Interessen schützen, genau das ist ihre Aufgabe als Agrarministerin.“