Baurecht-Änderung: Musikclubs sind Kulturorte.

Jutta Schmitt-Lang Beitragsfoto

Zur vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung im Baurecht, wonach Musikclubs künftig als Kulturorte und nicht mehr als Vergnügungsstätten gelten sollen, erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Jutta Schmitt-Lang:

„Das ist eine gute Nachricht für die Clubszene und ein wichtiges Signal für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Musikclubs sind keine einfachen Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros. Sie sind Orte kultureller Vielfalt, Räume für junge Kunst, Auftrittsorte für Musikerinnen und Musiker und wichtige Treffpunkte für ein lebendiges Nachtleben.

Gerade für ein Land wie das Saarland ist kulturelle Vielfalt ein wichtiger Standortfaktor. Wer junge Menschen, Kreative und Fachkräfte im Land halten oder für das Saarland gewinnen will, braucht nicht nur Theater, Museen und Festivals, sondern auch eine lebendige Club- und Livemusikszene. Dass Musikclubs künftig im Baurecht klarer als Kulturorte eingeordnet werden, kann Genehmigungen erleichtern und mehr Planungssicherheit schaffen.

Natürlich müssen Lärmschutz, Nachbarschaftsinteressen und städtebauliche Fragen sorgfältig berücksichtigt werden. Aber es macht einen Unterschied, ob Politik Clubs grundsätzlich als Problem behandelt oder als Teil des kulturellen Lebens anerkennt. Genau dieser Perspektivwechsel ist richtig. Jetzt kommt es darauf an, dass die neuen Möglichkeiten auch vor Ort genutzt werden.“

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