Bevölkerungsschutz verdient Sorgfalt – CDU setzt dritte Lesung des Gesetzes durch.

Anja Wagner-Scheid Beitragfoto

Der saarländische Landtag hat das Bevölkerungsschutzgesetz am Mittwochabend (28.10.26) in zweiter Lesung mit den Stimmen von SPD und AfD gegen die Stimmen der CDU beschlossen. Die ursprünglich vorgesehene abschließende Verabschiedung hat die CDU-Landtagsfraktion durch ihren Antrag auf eine dritte Lesung verhindert. Damit findet die Schlussabstimmung erst im November-Plenum am 19. November statt. Die CDU wird hierzu einen Änderungsantrag vorlegen, der Anregungen aus der parlamentarischen Anhörung aufgreift.

Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin Anja Wagner-Scheid:

„Wer die Menschen im Saarland wirksam schützen will, muss den Sachverstand aus der Anhörung ernst nehmen. Die SPD wollte das Bevölkerungsschutzgesetz unmittelbar nach Ende der Anhörung abschließend durchs Parlament drücken, ohne die vorgetragenen Anregungen angemessen zu berücksichtigen. Das machen wir nicht mit. Eine Anhörung darf keine bloße Pflichtübung sein, nach der es einfach weitergeht wie vorher.

Deshalb haben wir eine dritte Lesung beantragt. Die Geschäftsordnung räumt uns dieses Recht ausdrücklich ein. Wir nutzen es, um die notwendige parlamentarische Beratung sicherzustellen. Wenn die SPD dafür nicht freiwillig die Zeit einräumt, müssen wir sie eben auf diesem Weg dazu bringen.

Bis zur Schlussabstimmung am 19. November werden wir einen Änderungsantrag vorlegen, der Hinweise aus der Anhörung aufgreift. Unser Anspruch ist ein Bevölkerungsschutzgesetz, das den Anforderungen der Praxis gerecht wird. Dafür erwarten wir von der SPD, dass sie sich mit den vorgetragenen Anregungen und unseren Änderungsvorschlägen ernsthaft auseinandersetzt. Bevölkerungsschutz ist zu wichtig, um ein Gesetz im Eilverfahren durchzudrücken.“

Newsletter

Melden Sie sich zum Newsletter unseres Fraktions­vorsitzenden Stephan Toscani an.

Datenschutz*