Bürokratieabbau-Konzept der CDU Schwerpunkt im Landtags-Plenum.

Stephan Toscani Beitragsfoto

Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag hat für die Juni-Sitzung des Landtags einen Antrag mit umfassenden Vorschlägen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau eingebracht. Hierzu erklärt der Fraktionsvorsitzende Stephan Toscani:

„Die ausufernde Bürokratie ist zu einem wesentlichen Standortnachteil für Deutschland und auch das Saarland geworden. Unsere Unternehmen müssen viel zu viel Zeit, Geld und Personal für die Erfüllung bürokratischer Pflichten aufwenden. Bürokratische Vorschriften erschweren aber auch den Alltag vieler Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig kommt die Digitalisierung der Verwaltungen viel zu langsam voran. Auch da Bürokratieabbau und agile Verwaltungsstrukturen auch ohne größere Finanzmittel umsetzbar sind, sollte das Saarland diese Potenziale viel stärker ausschöpfen. Dazu machen wir mit unserem Konzept viele konkrete Vorschläge.

Wenngleich viele bürokratische Regelungen vom Bund oder der Europäischen Union kommen, kann sich die Landesregierung mit Nachdruck dafür einsetzen, damit dringend notwendige Entlastungsmaßnahmen auf diesen Ebenen auch endlich umgesetzt werden. Solche Initiativen vermissen wir. Wie der Nationale Normenkontrollrat in seinem Jahresbericht 2023 feststellt, haben unter der Ampel-Bundesregierung die Belastungen von Unternehmen, Behörden und Bürgern eine ‚nie dagewesene Höhe erreicht‘. Größter Kostentreiber ist dabei das völlig vermurkste Gebäudeenergiegesetz.

Aber auch im eigenen Zuständigkeitsbereich lässt die SPD-Alleinregierung im Saarland viele Chancen für Entlastungen bislang ungenutzt, etwa bei der Reglementierung des Bauens oder der Umsetzung digitaler Verwaltungsangebote. Stattdessen steht auch die SPD im Saarland für mehr statt weniger Belastungen, beispielsweise durch die bürokratische Ausgestaltung des sogenannten Fairer-Lohn-Gesetzes.

Nach dem von der CDU-geführten Landesregierung Anfang 2022 beschlossenen Saarländischen Digitalisierungsgesetz, mit dem der Abbau von rund 1.000 Schriftformerfordernissen in insgesamt 270 Gesetzen und Rechtsverordnungen des Landes erfolgte, hat die SPD-Landesregierung keine einzige vergleichbare Entbürokratisierungs- oder Digitalisierungsmaßnahme angestoßen oder gar umgesetzt. Dabei kommt es gerade jetzt umso dringender darauf an, alle Potenziale zu heben, die im Bereich des Abbaus von Bürokratie nötig sind, und keine neue Bürokratie zu schaffen.“

Den Antrag „Belastende Bürokratie abbauen – Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger entlasten – den Standort Saarland stärken“ (Drucksache 17/974) finden Sie hier:
https://www.cdu-fraktion-saar.de/cdusaar/uploads/2024/06/Landtag-des-Saarlandes-Ag17_0974.pdf


Das CDU-Konzept zum Bürokratieabbau richtet folgende Forderungen an die Landesregierung:

  • überflüssige und belastende Bürokratie schnell und spürbar abzubauen und sich hierfür auch auf Bundesebene stärker einzusetzen;
  • alle Statistik-, Melde- und Dokumentationspflichten im Rahmen eines umfassenden „Belastungs-TÜV“ auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und zügig konkrete Maßnahmen zum Abbau von überflüssigen bürokratischen Belastungen und Hemmnissen umzusetzen;
  • auf allen Ebenen sicherzustellen bzw. sich dafür einzusetzen, dass beim Erlass neuer Regelungen, die zu mehr bürokratischem Erfüllungsaufwand führen, an anderer Stelle Erfüllungsaufwand in größerem Umfang tatsächlich reduziert wird („one in, two out-Prinzip“);
  • für sämtliche Gesetzgebungsinitiativen der Landesregierung einen frühzeitigen, systematischen Praxischeck „ex ante“ einzuführen, der auch einen Digitalcheck beinhaltet, und dies auch auf Bundesebene zu unterstützen;
  • sich auf allen Ebenen für eine bessere Behördenkommunikation einzusetzen, um die mehrfache Dokumentation und Meldung ein und desselben Sachverhalts an mehrere Behörden zukünftig zu vermeiden;
  • die Bearbeitungsgeschwindigkeit bei Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erhöhen und dazu überall dort, wo dies möglich ist, das Prinzip der Genehmigungsfiktion mit klaren, nachvollziehbaren Stichtagsregelungen einzuführen;
  • die angekündigte Novelle der Landesbauordnung (LBO) zügig umzusetzen und dabei die Änderungsbedarfe betroffener Verbände angemessen aufzunehmen;
  • anstelle flächendeckender Nachprüfungsverfahren und Vollkontrollen wo immer möglich auf Stichproben- und Zufallskontrollen zu setzen;
  • bei der Umsetzung bundes- und europarechtlicher Vorschriften im Saarland darauf zu achten, nicht über eine Eins-zu-eins-Umsetzung hinauszugehen;
  • die zügige und umfassende Verwaltungsmodernisierung in der Landesverwaltung sowie auch zusammen mit dem Zweckverband eGo Saar und den Kommunen voranzutreiben und dafür die Digitalisierung der einzelnen Verwaltungsleistungen, insbesondere die Fokusleistungen, und die Modernisierung der Register nachhaltig zu finanzieren;
  • im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nicht nur die Schnittstellen nach außen, sondern auch die Verfahren und Prozesse innerhalb der Verwaltung zeitnah und umfassend zu digitalisieren;
  • einen einfachen und vollständig digitalen Prozess zur Unternehmensgründung zu etablieren;
  • eine „Gründerschutzzone“ einzurichten, die Gründerinnen und Gründer in den ersten beiden Jahren nach einer Gründung weitgehend von bürokratischen Vorschriften befreit, und sich auch auf Bundesebene hierfür einzusetzen;
  • sich für die formale Trennung von Fachkräfte-Einwanderung und Einwanderung aufgrund von Flucht einzusetzen: mit einer bundesweiten Fachkräfte-Einwanderungsagentur, die sich gezielt um die Einwanderung ausländischer Fachkräfte kümmert und alle behördlichen Verfahren aus einem Guss, weitgehend digital umsetzt;
  • sich auf Bundesebene stärker für eine Umsetzung des zwischen Bund und Ländern schon 2023 vereinbarten Paktes für Planungs-, Genehmigungsund Umsetzungsbeschleunigung einzusetzen;
  • sich auf Bundesebene für einen sofortigen Belastungsstopp für neue und laufende EU-Initiativen sowie die Einführung eines unabhängigen europäischen Normenkontrollrates einzusetzen;
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Minijob-Grenze von 520 auf 600 Euro angehoben und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt wird sowie überflüssige Dokumentationspflichten abgeschafft werden;
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Schwelle für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 20 auf mindestens 50 Beschäftigte angehoben wird und dass für Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern im Datenschutzrecht künftig nur noch ein einheitlicher Landesdatenschutzbeauftragter zuständig ist;
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der aufgrund des Beschlusses des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 geplanten Neuregelung der Arbeitszeiterfassung darauf geachtet wird, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer keine zusätzlichen Belastungen eingeführt werden, die Reform unbürokratisch umsetzbar ist und Modelle zur Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich bleiben.

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