Der Bundesrat hat den Weg für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen häusliche Gewalt freigemacht. Künftig können Gerichte potenzielle Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anja Wagner-Scheid:
„Die elektronische Fußfessel ist ein wichtiger Schritt beim Schutz vor häuslicher Gewalt. Sie kann helfen, Annäherungsverbote wirksamer zu kontrollieren und Betroffene rechtzeitig zu warnen, wenn sich ein potenzieller Täter nähert. Genau darum geht es: Schutz darf nicht erst greifen, wenn es zu spät ist.
Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern ein massives Sicherheitsproblem. Betroffene Frauen brauchen einen Staat, der hinschaut, handelt und Schutzanordnungen auch konsequent durchsetzt. Ein ausgesprochenes Annäherungsverbot allein hilft wenig, wenn seine Einhaltung kaum kontrolliert werden kann. Die elektronische Fußfessel kann hier eine wichtige Schutzlücke schließen.
Das Vorbild Spanien zeigt, dass technische Schutzmaßnahmen einen Beitrag leisten können, um Betroffene besser zu schützen und Täter stärker zu überwachen. Entscheidend ist jetzt, dass die neuen Möglichkeiten in der Praxis auch konsequent genutzt werden. Dafür braucht es klare Abläufe zwischen Gerichten, Polizei, Frauenhäusern, Beratungsstellen und Opferschutzstrukturen.
Diese Entscheidung ist ein wichtiger Fortschritt. Aber sie ersetzt nicht den weiteren Ausbau von Prävention, Beratung, Frauenhausplätzen und Opferschutz. Wer häusliche Gewalt wirksam bekämpfen will, muss Betroffene schützen, Täter kontrollieren und Strukturen stärken. Genau daran werden wir die Landesregierung messen.“