CDU bringt A13 für Grundschullehrkräfte ins Plenum.

Jutta Schmitt-Lang Beitragsfoto

Die CDU-Landtagsfraktion bringt die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13 in die kommende Plenarsitzung des saarländischen Landtags ein. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und bildungspolitische Sprecherin, Jutta Schmitt-Lang:

„Die SPD hat angekündigt, A13 für Grundschullehrkräfte im Saarland nach der Landtagswahl 2027 umsetzen zu wollen. Doch es gibt keinen Grund, bis nach der Wahl zu warten. Wer A13 verspricht, kann und muss jetzt handeln. Wenn die SPD ihr A13-Versprechen ernst meint, kann sie unserem Antrag daher nur zustimmen.

Die SPD hat die absolute Mehrheit. Sie stellt allein die Landesregierung, verantwortet allein den Haushalt und kann die notwendigen Schritte schon jetzt einleiten. Wir als CDU stehen dem nicht im Weg. Im Gegenteil, wir geben der SPD mit unserem Antrag die Möglichkeit, ihr eigenes Versprechen sofort in konkretes Regierungshandeln zu übersetzen.

Die Anforderungen an Grundschullehrkräfte sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Heterogenere Klassen, Inklusion, Integration, Sprachförderung, Ganztag, Elternarbeit, Diagnostik, individuelle Förderung und zunehmende soziale Herausforderungen gehören heute selbstverständlich zum Alltag an Grundschulen. Die Verantwortung der Lehrkräfte an Grundschulen ist damit hoch und weiter gewachsen.

Zugleich steht das Saarland im Wettbewerb um gut ausgebildete Lehrkräfte. Immer mehr Länder haben die Besoldung von Grundschullehrkräften auf A13 angehoben oder die Anhebung verbindlich auf den Weg gebracht. Auch Rheinland-Pfalz hat sich inzwischen politisch auf eine stufenweise Anhebung verständigt. Damit wird der Handlungsdruck für das Saarland größer.

Wir fordern deshalb einen verbindlichen Fahrplan noch in dieser Legislaturperiode, den Einstieg im Jahr 2027 und eine haushalterische Absicherung der weiteren Schritte. Dabei muss klar sein: Die Umsetzung von A13 darf nicht zulasten anderer zentraler bildungspolitischer Aufgaben wie Unterrichtsversorgung, Vertretungsreserve, Sprachförderung, Inklusion, Ganztag oder Schulentwicklung gehen.

Gleichzeitig soll die Landesregierung zeitnah auch ein Konzept zu einer verfassungskonformen Besoldung aller saarländischen Beamtinnen und Beamten vorlegen, das die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation berücksichtigt.“

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