CDU/CSU-Innenpolitiker verabschieden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

Anja Wagner-Scheid Beitragfoto

Die Organisierte Kriminalität (OK) stellt eine zunehmende Gefahr für die innere Sicherheit in Deutschland dar. Die innenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Union aus den Fraktionen der Bundesländer, der Bundestagsfraktion und der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament haben auf der diesjährigen Frühjahrskonferenz in Brüssel ein Positionspapier verabschiedet und konkrete Maßnahmen beschlossen, um den Strukturen der Organisierten Kriminalität mit wirkungsvollen und zeitgemäßen Methoden entgegenzutreten. Der umfangreiche Katalog umfasst organisatorische, präventive, gesetzgeberische und personelle Maßnahmen.

Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anja Wagner-Scheid:

„Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität muss endlich auch europaweit ganzheitlich gedacht werden und mehr Priorität genießen, weil sie die sozialschädlichste Kriminalitätsform und eine Gefahr für unsere Demokratien ist. Mit dem vorliegenden Maßnahmenkatalog geben wir eine starke Antwort für einen wehrhaften und vor allem handlungsfähigen Rechtsstaat sowie für eine konsequente Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Mit den von uns geforderten Maßnahmen wollen wir die kriminellen Strukturen an der Wurzel packen und diesen Nährboden austrocknen. Das ist unser Anspruch, das ist unser Ziel!

In dem Positionspapier setzen wir uns für weitreichende organisatorische, präventive, gesetzgeberische und personelle Maßnahmen ein. So fordern wir unter anderem eine Überarbeitung des Begriffes Organisierte Kriminalität, weil der aktuelle Begriff schon längst mehr alle Formen der Organisierte Kriminalität umfasst. Besonders eklatante Schwierigkeiten gibt es beispielsweise hinsichtlich der Erkennung des ‚Crime-as-a-Service-Phänomens‘ (CaaS), bei organisierten Kinderpornografie-Netzwerken und Verbindungen zum Terrorismus. Nach Angaben von Europol nutzen darüber 80% der OK-Gruppierungen legale Infrastrukturen. Organisierte Wirtschaftskriminalität ist also Realität und muss auch in der Strafverfolgungspraxis ankommen. In der überarbeiteten Definition zur Organisierten Kriminalität muss diese Wirklichkeit abgebildet werden.

Wir brauchen zudem eine bundeseinheitliche Strafverfolgungspraxis. Das föderale System in Deutschland führt zu unterschiedlichen Zuständigkeiten. Unterschiedliche Systeme zur Datenerfassung und -verarbeitung erschweren eindeutig den Informationsaustausch. Lange Meldewege oder unbekannte Kreuzverbindungen zu anderen Fällen erschweren die Verfolgung in OK-Komplexen oder lassen OK-Bezüge nicht erkennen.

Wir brauchen außerdem eine Bund-Länder-OK-Analyse- und Koordinationsstelle. Die strategische Ausrichtung der OK-Bekämpfung erfolgt bisher auf der Grundlage von Kriminalitätsstatistiken und Lagebildern und ist vergangenheitsbezogen. OK ist aber ein sich ständig an ändernde Rahmenbedingungen anpassendes Kriminalitätsphänomen. Deshalb ist ein pro-aktiver Ansatz zur Bekämpfung von OK erforderlich, der zukünftige Entwicklungen im Blick behält und naheliegende Bedrohungsszenarien strategisch umsetzt.

Die Verkehrsdatenspeicherung in den Grenzen der EuGH-Rechtsprechung, die Erleichterungen in der Strafprozessordnung zur Infiltrierung von OK-Gruppierungen, die Einbindung von Wirtschafts- und Finanzexperten ab der ersten Phase von Ermittlungen und interdisziplinäre Ermittlungsteams sind weitere konkrete Maßnahmen zur Stärkung unseres Rechtsstaates, die wir auf unserer Konferenz beschlossen haben.“

 

Unter diesem Link erhalten Sie das Positionspapier zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

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