CDU fordert Fortsetzung der Stärkung der Strafjustiz im Land
Effiziente Bekämpfung von Kriminalität braucht neben der Polizei auch eine starke Justiz
In der Diskussion um die Einlösung der Wahlversprechen der SPD zur Aufpersonalisierung der saarländischen Polizei mahnt die CDU-Landtagsfraktion an, die Notwendigkeit einer gut aufgestellten Justiz nicht aus den Augen zu verlieren.
„Wer nicht nur Schaufensterpolitik betreibt, sondern Kriminalitätsbekämpfung ernst meint, muss bei der inneren Sicherheit nicht nur Polizei sagen, sondern im gleichen Atemzug an Staatsanwaltschaft und Gerichte denken. Damit am Ende der Polizeiarbeit gegen Verbrecher tatsächlich Anklagen, Verurteilungen, Strafen und schließlich Resozialisierung und damit mehr Sicherheit stehen, braucht es die Staatsanwältin, den Justizbediensteten, die Richterin, den Justizvollzugsbeamten und die Bewährungshelferin genauso wie den Polizisten. Dass es im Gegensatz zur Polizei hierzu selbst im ansonsten sehr großzügigen SPD-Wahlprogramm keine konkrete Aussage gab, lässt für die Personalisierung der Justiz nichts Gutes befürchten. Zumindest von einer Fortsetzung der Stärkung der Justiz ist im Programm die Rede.
Diese fordern wir nun ein. Denn es ist dringend notwendig, den Weg der Stärkung der Justiz, den das CDU-geführte Justizministerium vorangetrieben hatte, konsequent weiterzugehen. Das gilt insbesondere für die Staatsanwaltschaft. Als wir 2017 das Justizministerium übernommen haben, haben wir die bundesweit am schlechtesten personalisierte Staatsanwaltschaft Deutschlands vorgefunden. Dies war insbesondere massiver Personaleinsparungen unter der früheren Justizministerin Rehlinger geschuldet. In ihrer Zeit als Justizministerin hatte die Staatsanwaltschaft Kürzungen von 10 Prozent ihres Personals im höheren Dienst hinnehmen müssen. Von 2017 bis 2022 wurde die Staatsanwaltschaft daher von 56 auf über 70 Staatsanwälte der tatsächlich eingesetzten Staatsanwälte gestärkt. Dadurch war unter anderem der Aufbau einer eigenen Abteilung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität möglich geworden.
Neben dem Pakt für den Rechtsstaat im Bund war dies durch eigene Prioritätensetzungen im Landeshaushalt möglich, die die CDU-geführte Landesregierung zugunsten eines starken Rechtsstaats durchsetzen konnte.
Die CDU-Landtagsfraktion fordert daher von der saarländischen Landesregierung folgende Initiativen:
- Fortsetzung der Stärkung der Strafverfolgungsbehörden im Land mit dem Ziel, die Personalisierung gemäß der eigenen Personalbedarfsberechnung entsprechend aufzustellen. Dabei darf es nicht nur um Stellen für Staatsanwaltschaft und Gerichte im höheren Dienst gehen, sondern müssen die weiteren Dienste der Justiz ebenso betrachtet werden.
- Eine Initiative der Landesregierung gegenüber dem Bund, den Pakt für den Rechtsstaat 2.0 – wie von der Justizministerkonferenz gefordert – endlich anzugehen.
- Sicherstellung einer gerechten Finanzierung der Strafverfolgung durch den von der Vorgängerregierung bereits eingeleiteten Ausbau der Vermögensabschöpfung, wodurch kriminell erworbenes Vermögen verurteilter Straftäter zur Finanzierung von Opferansprüchen aber auch zur Finanzierung der Strafverfolgung herangezogen werden kann.
„Wir erhoffen uns von der Haushaltsklausur, dass die personellen Bedarfe in Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichten und Justizvollzug gleichmäßig berücksichtigt werden. Dazu brauchte es ein in der Sache stimmiges Gesamtkonzept, das die Strafverfolgung insgesamt stärkt und nicht auf einem Auge blind ist.“ So CDU-Fraktions-Vize Roland Theis.
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