CDU-Fraktion tritt für dauerhaft abgesenkten Mehrwertsteursatz in der Gastronomie ein.

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Raphael Schäfer: „Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie führen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise. Dies gilt unabhängig von Verhaltensänderungen. Vor allem im ländlichen Raum im Saarland sind Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare Treffpunkte. Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trägt wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität des Saarlandes als Reiseziel für Gäste bei.“

Der aktuelle Streit zwischen SPD-Finanzminister von Weizäcker und SPD-Ministerpräsidentin Rehlinger schadet den Gastronomen im Saarland. Die CDU/CSU im Deutschen Bundestag tritt seit Wochen für einen abgesenkten Mehrwertsteuersatz im Bereich der Gastronomie ein. Die rote Ampel in Berlin hat diesbezügliche Initiativen im Parlament stets abgelehnt. Die SPD-Ministerpräsidentin Rehlinger hat nun einen in der eigenen Landesregierung unabgestimmten Vorschlag eingebracht. Sie wird jetzt von ihrem eigenen Finanzminister abgewatscht. Das ist ein Bärendienst für unsere saarländische Gastrobranche und offenbart das chaotische Vorgehen der SPD in einer wichtigen Frage.

„Wir werden das Thema im nächsten Wirtschaftsausschuss aufgreifen und auch eine diesbezügliche Bundesratsinitiative von der Ministerpräsidentin einfordern,“ so der Parlamentarische Geschäftsführer Raphael Schäfer MdL.

Die CDU-Landtagsfraktion weist darauf hin, dass ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eine grundsätzliche Wettbewerbsbenachteiligung Deutschlands und insbesondere des Saarlandes innerhalb Europas und der Grenzregion bedeute. 23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewähren ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz.

Hintergrund:
Die CDU-Landtagsfraktion verweist darauf, dass die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden sei – zuletzt bis Ende 2023.

Die Verlängerung wurde mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen bei den Konsumenten begründet. Hierbei wurde angenommen, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Die ab dem Jahr 2024 zu erwartenden Umsatzsteuer-Mindereinnahmen gibt die CDU/CSU-Fraktion mit jährlich rund 3,3 Milliarden Euro an. Im Saarland wird eine Mindereinnahme in Höhe von 20 Mio. Euro angenommen.

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