CDU macht Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland zum Thema im Europa-Ausschuss
Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Europaausschuss in seiner gestrigen Sitzung mit dem Vertragsverletzungsverfahren beschäftigt, das die EU-Kommission im September gegen Deutschland wegen der faktischen Doppelbesteuerung von Entgeltersatzleistungen für Pendler eingeleitet hat. Der Vertreter der Landesregierung verkündete dort, dass das Bundesarbeitsministerium nun seine Auffassung überprüfen werde.
Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Saarländischen Landtag, Roland Theis MdL: „Ich begrüße es, dass die Bundesregierung jetzt ihre mittlerweile offensichtlich rechtswidrige Praxis überprüfen will. Dass es dafür allerdings die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Kommission bedurfte, ist traurig. Die Bundesregierung blamiert Deutschland in der Grenzregion mit diesem Verhalten.“
Nach Auffassung der EU-Kommission und der CDU-Landtagsfraktion hält sich Deutschland bei der Auszahlung des Kurzarbeitergelds und anderer Entgeltersatzleistungen nicht an geltendes EU-Recht, weil dadurch Pendler und Pendlerinnen hier in der Region faktisch doppelt besteuert werden. Dies hatten vorher bereits deutsche Sozialgerichte so geurteilt, was von Seiten der Bundesregierung allerdings keine Reaktion nach sich zog. „Die faktische Doppelbesteuerung ist für viele Familien in der Region ein existentielles Problem und auch für saarländische Unternehmen im Hinblick auf ihre Attraktivität für in Frankreich lebende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung sich in der Sache bewegt“ so Theis.
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