CDU prüft Notarkammer-Vorschlag zur Zuständigkeit für Erbscheinsverfahren.

Dagmar Heib Beitragsfoto

Die CDU-Landtagsfraktion prüft, ob Notaren mehr Zuständigkeiten im Erbscheinsverfahren übertragen werden können. Damit greift die Fraktion einen Vorschlag der Saarländischen Notarkammer auf, eine bestehende Länderöffnungsklausel zu Artikel 239 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche zu nutzen. Dadurch könnte die ausschließliche Zuständigkeit für die Entgegennahme von Erbscheinsanträgen sowie eidesstattlichen Versicherungen auf Notarinnen und Notare übertragen werden. Vor einer abschließenden Bewertung soll die Beantwortung einer entsprechenden parlamentarischen Anfrage an die Landesregierung abgewartet werden (Drucksache 17/1645).

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Landtags-Vizepräsidentin Dagmar Heib: 

„Gerade vor dem Hintergrund der bekannten Überlastungssituation in der Justiz müssen alle Optionen geprüft werden, um unsere Justiz dauerhaft zu entlasten, ohne dabei die Qualität der Verfahren oder den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zum Recht zu gefährden. Wenn Familien nach einem Todesfall wochenlang auf ihren Erbschein warten müssen, ist das nicht nur eine zusätzliche Belastung in einer ohnehin schweren Zeit, es blockiert auch wichtige Entscheidungen beim Erbe. Deshalb prüfen wir, ob und welche Möglichkeiten es gibt, diese Situation nachhaltig zu verbessern.

Wir danken der Notarkammer für ihren konstruktiven Vorschlag. Dieser verdient eine ernsthafte Prüfung auf Umsetzbarkeit. Unser Ziel ist eine moderne, bürgerfreundliche Justiz, die den Menschen dient. Dabei bekennen wir uns ausdrücklich zur Stärkung der freiwilligen Gerichtsbarkeit – mit klaren Zuständigkeiten, hoher Fachlichkeit und bürgerfreundlichen Abläufen.“

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