CDU will bessere Absicherung für Beamte nach Angriffen im Dienst.

Dagmar Heib und Anja Wagner-Scheid

Die CDU-Landtagsfraktion will Beamtinnen und Beamte, die im Dienst Opfer eines tätlichen Angriffs werden, künftig auch dann entschädigen, wenn der Täter nicht belangt werden kann – etwa weil er schuldunfähig ist oder nicht identifiziert werden konnte. Hierzu schlägt die Fraktion eine Reform der sogenannten Erfüllungsübernahme nach § 76a SBG vor.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Landtags-Vizepräsidentin Dagmar Heib:

„Die bisherige Regelung greift zu kurz. Wer im Dienst verletzt wird, darf nicht leer ausgehen, nur weil der Täter oder die Täterin nicht greifbar ist. Das ist mit dem staatlichen Fürsorgeauftrag nicht vereinbar. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass diese Lücke geschlossen wird.“ 

Die derzeitige Fassung des § 76a SBG sieht eine Erfüllungsübernahme durch das Land nur dann vor, wenn ein zivilrechtlicher Titel gegen den Schädiger vorliegt, der nicht vollstreckt werden kann. In der Praxis sind jedoch gerade die belastendsten Einsatzsituationen häufig von Unübersichtlichkeit, psychischen Ausnahmezuständen oder anonymen Angriffen geprägt. In solchen Fällen fehlt es regelmäßig an der Möglichkeit, einen gerichtlichen Anspruch durchzusetzen. Dies führt dazu, dass betroffene Bedienstete, trotz dienstlich verursachter Schäden, ohne Entschädigung bleiben. Die CDU-Fraktion sieht darin eine problematische Schutzlücke, die dem Anspruch auf staatliche Fürsorge widerspricht. 

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Anja Wagner-Scheid, sagt: 

„Wer sich tagtäglich unter Einsatz seiner Gesundheit und seines Lebens für unsere Gesellschaft engagiert, verdient den größtmöglichen Schutz, auch rechtlich. Der Staat muss helfen, wenn andere Mittel versagen.“ 

Die CDU-Landtagsfraktion arbeitet an einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung. Künftig soll das Land in klar umgrenzten Ausnahmefällen auch ohne zivilgerichtliche Titel eine immaterielle Entschädigung leisten können, etwa wenn die Anspruchsdurchsetzung aus dienstlich verursachten Gründen objektiv unmöglich ist. Solche Regelungen bestehen bereits in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bremen oder Nordrhein-Westfalen. 

„Wer für den Staat einsteht, darf im Ernstfall nicht im Regen stehen. Mit unserem Reformvorschlag wollen wir ein starkes Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung für unsere Einsatzkräfte und Justizbediensteten setzen“, betonen die Arbeitskreise Justiz sowie Innen der CDU-Fraktion gemeinsam. Diesen gehören folgende Abgeordnete an: Anja Wagner-Scheid, Patrick Waldraff, Raphael Schäfer, Sebastian Schorr, Jonas Reiter (Innen) sowie Dagmar Heib, Alwin Theobald, Dr. Christopher Salm und Sascha Zehner (Justiz).

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