Die CDU-Fraktion im saarländischen Landtag begrüßt die heutige Befassung des Bundesrates mit der Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende und fordert auch eine entsprechende Entscheidung des Bundestages. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher, Alwin Theobald:
„Ich unterstütze diese wichtige Initiative von NRW-Gesundheitsminister Laumann, denn sie zielt darauf ab, die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen und somit die Chancen auf lebensrettende Transplantationen zu verbessern. Es ist nur zu begrüßen, dass eine breite Koalition aus verschiedenen Bundesländern die Bundesratsinitiative heute unterstützt hat. Jetzt zähle ich darauf, dass sie nicht nur im Bundesrat, sondern auch im Bundestag zeitnah eine Mehrheit findet.
Die vorgeschlagene Widerspruchslösung sieht vor, dass grundsätzlich jeder Mensch als Organspenderin oder Organspender gilt, sofern er oder sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Niemand darf zu einer Organspende gezwungen werden. Die Menschen sollen jedoch dazu verpflichtet werden, eine bewusste Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen. Diese Änderung würde nicht nur den bürokratischen Aufwand verringern, sondern auch die Dokumentationsprobleme lösen, die derzeit viele potenzielle Spenderinnen und Spender daran hindern, ihre Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren.
Besonders wichtig ist dabei, dass ein Widerspruch gegen eine Organspende nicht begründet werden muss. Jeder Mensch hat das Recht, sich ohne Angabe von Gründen gegen die Organspende zu entscheiden. Dies respektiert die persönliche Freiheit und die individuellen Überzeugungen und sorgt gleichzeitig für eine klare Dokumentation der Entscheidung.“