Für mehr Kinderschutz: CDU erarbeitet Kinderschutzgesetz für das Saarland
„Bei uns steht die Verbesserung des Kinderschutzes ganz oben auf der Agenda. Der Schutz unserer Kleinsten und Schutzbedürftigsten muss für Staat und Gesellschaft an oberster Stelle stehen. Wir wollen den Kinderschutz nach den Vorfällen der letzten Jahre und jüngsten Ereignissen in der Vergangenheit noch effektiver gestalten. Der Gesetzesentwurf zum interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht war ein erster Schritt. Dass die SPD-Fraktion dies in der Landtagssitzung im Juli abgewiesen hat, können wir bis heute nicht nachvollziehen. Die Zahl der von Familienmitgliedern und Angehörigen missbrauchten Kindern ist im Saarland im vergangenen Jahr erneut gestiegen. 42 Kinder mussten im Jahr 2020 dieses Martyrium durchleben. Im Jahr 2021 waren 47 Kinder Opfer von sexualisierter Gewalt im engsten Umfeld geworden, dem Ort, an dem Kinder sich am sichersten fühlen sollten“, sagt Alwin Theobald, kinderschutzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagfraktion.
„Wir wollen echte Veränderung und Verbesserung, um der sexualisierten Gewalt und der sexualisierten Ausbeutung von Kindern einen Riegel vorzuschieben. Insgesamt 181 Kinder waren im Saarland im Jahr 2020 sexuell missbraucht worden. 181 Kinder, die lebenslang seelische und körperliche Verletzungen mit sich tragen werden. Mit unserem Gesetz wollen wir die staatliche Aufgabe und die Rolle von Kinderschutz verbessern und konkretisieren.“
Das Gesetz regelt klar die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit einem gestärkten Schutz der Kinder und Jugendlichen, mit Fokus auf deren Entwicklung. Die Eckpunkte des Gesetzes regeln unter anderem
- die anzustrebende Zusammenarbeit der beteiligten Akteure in einem Netzwerk „Kinderschutz“
- den interkollegialen Ärzteaustausch bei Missbrauchsverdacht zur Vermeidung von „Ärzte-Hopping“
- die fachlichen Standards bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung einschließlich der Qualitätsberatung und Qualitätsentwicklung
- Leitlinien für Kinderschutzkonzepte, die in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe zur Anwendung gelangen und deren Zielsetzung darin bestehen, mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen sowie ihnen angemessen zu begegnen
- Die Einführung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten zum Schutz und für die Belange von Kindern
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