Innenausschuss bringt CDU-Initiative zur Absicherung von Beamten nach Angriffen im Dienst auf den Weg.

Dagmar Heib und Anja Wagner-Scheid

Beamtinnen und Beamte, die im Dienst Opfer eines tätlichen Angriffs werden, sollen im Saarland künftig auch dann entschädigt werden, wenn der Täter nicht belangt werden kann – etwa weil er schuldunfähig ist oder nicht identifiziert werden konnte. Der Innenausschuss des Landtags hat heute (02.09.25) die CDU-Initiative zur Reform der sogenannten Erfüllungsübernahme nach § 76a SBG angenommen. Die CDU-Fraktion hat diese Änderung im Rahmen der Beratungen des Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vorgeschlagen.

Hierzu erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin, Anja Wagner-Scheid, und die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Landtags-Vizepräsidentin Dagmar Heib:

„Wer sich tagtäglich unter Einsatz seiner Gesundheit und seines Lebens für unsere Gesellschaft engagiert, verdient den größtmöglichen Schutz, auch rechtlich. Wer für den Staat einsteht, darf im Ernstfall nicht im Regen stehen. Unser Reformvorschlag ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung für unsere Beamtinnen und Beamten im Saarland. Wir freuen uns, dass der Innenausschuss dem gefolgt ist.“

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