Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März macht Landtags-Vizepräsidentin Dagmar Heib, frauenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, auf die anhaltende Bedrohung durch Partnerschaftsgewalt aufmerksam und fordert ein entschlossenes politisches Handeln auf Bundes- und Landesebene:
„Gewalt gegen Frauen ist eines der drängendsten Probleme unserer Gesellschaft. Wenn alle drei Tage eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Ex-Partner ermordet wird, ist das ein unerträglicher Zustand, dem der Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten muss.
Wir als CDU teilen das Ziel einer wirksameren Strafverfolgung. Wir brauchen Strafverschärfungen, schnelle Verfahren und abschreckende Urteile – aber auch konsequente Täterarbeit, die Wiederholungstaten verhindert.
Dabei gilt: Femizide stehen meist am Ende einer langen Gewaltspirale. Wer diese Spirale früher durchbrechen will, braucht mehr als schärfere Gesetze. Wir brauchen Bewusstseinsbildung, vor allem bei jungen Menschen, mehr Konfliktberatung, mehr Frauenhaus- und Therapieplätze, mehr Anti-Gewalt-Training sowie eine kontinuierliche Fortbildung von Fachkräften in Polizei und Justiz.
Zur strafrechtlichen Frage: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen durchdachten Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sah als neues Mordmerkmal die ‚Ausnutzung körperlicher Überlegenheit‘ vor – ein Ansatz, der nicht nur Frauen, sondern auch Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen gleichermaßen besser schützt. Das ist rechtssystematisch stimmig, praxistauglich und umfassender als ein auf eine Gruppe beschränktes Merkmal.
Dieser Vorschlag war bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Dass man sich damals nicht auf eine konkrete Änderung des Strafgesetzbuchs einigen konnte, war ein Versäumnis, das jetzt schnellstmöglich nachgeholt werden muss. Die Bundesregierung muss hier Klarheit schaffen und dabei auf einen Ansatz setzen, der alle Schutzbedürftigen im Blick hat.“