Die CDU-Landtagsfraktion fordert Klarheit über die praktische Umsetzung der Videoüberwachung an Wertstoffcontainern. Mit einer parlamentarischen Anfrage will die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innen- und kommunalpolitische Sprecherin Anja Wagner-Scheid erfahren, welche Kommunen die neue Möglichkeit bereits nutzen und wie die angekündigte Erprobung und Evaluation vorankommen (Drucksache 17/2425).
Die CDU-Fraktion hatte bereits im März 2024 mit einem Antrag die Videoüberwachung an Containerstellplätzen und Wertstoffhöfen auf die parlamentarische Tagesordnung gesetzt. Im Juli 2024 folgte ein eigener Gesetzentwurf. Dabei wurden auch Hinweise des Unabhängigen Datenschutzzentrums aufgegriffen. Die Fraktion setzt auf gezielte, datenschutzkonforme Überwachung an besonders belasteten Standorten als Ergänzung zu Prävention und weiteren Maßnahmen gegen illegale Müllentsorgung.
Die Anfrage nimmt insbesondere den vorgesehenen Ansatz in den Blick, mindestens eine Pilotkommune aus jedem Landkreis sowie aus dem Regionalverband Saarbrücken einzubeziehen. Außerdem fragt Anja Wagner-Scheid nach Auswahlkriterien, Anschaffungs- und Betriebskosten sowie dem Zeitplan für belastbare Ergebnisse und die Unterrichtung des Landtages.
Hierzu erklärt Anja Wagner-Scheid:
„Eine gesetzliche Grundlage allein macht noch keinen Containerplatz sauber. Entscheidend ist, dass die Kommunen das Instrument rechtssicher und wirksam einsetzen können. Die Landesregierung muss jetzt offenlegen, wie weit die Umsetzung ist, welche Städte und Gemeinden beteiligt sind und welche Unterstützung sie erhalten.
Wer Bauschutt, Sperrmüll oder Hausmüll neben Wertstoffcontainern ablädt, schädigt die Umwelt und belastet die Allgemeinheit mit den Entsorgungskosten. Unsere Initiative sollte den Kommunen ein zusätzliches Instrument geben, um Verursacher zu ermitteln und Müllablagerungen einzudämmen. Diesen Weg verfolgen wir konsequent weiter.
Die Kommunen brauchen praktische Unterstützung und Klarheit über die Finanzierung. Die Landesregierung muss transparent machen, welche Kosten sie übernimmt und welche bei den Städten und Gemeinden verbleiben. Gerade für finanzschwache Kommunen muss das Instrument auch tatsächlich nutzbar sein.
Wenn der überwachte Containerplatz sauberer wird, der Müll dafür aber im nächsten Waldstück landet, ist wenig gewonnen. Die Evaluation muss deshalb Wirksamkeit, Kosten und mögliche Verdrängungseffekte gemeinsam betrachten. Unser Ziel sind dauerhaft saubere Städte und Gemeinden und der Schutz unserer Landschaft. Daran muss sich die Umsetzung messen lassen.“