Landesregierung kennt Ausmaß historischer SCHUFA-Daten im Saarland nicht.

Die SPD-Landesregierung hat nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse darüber, wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher im Saarland von der Speicherung sogenannter historischer SCHUFA-Daten betroffen sind oder ob solche Daten von Unternehmen im Saarland für aktuelle Kredit- oder Vertragsentscheidungen genutzt werden. Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Alwin Theobald und Petra Fretter (Drucksache 17/2420) hervor. Die Landesregierung erklärt zudem, erst durch die Medienberichterstattung von der Speicherung historischer Daten erfahren zu haben.

Hierzu erklären die Anfragesteller, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alwin Theobald und die Abgeordnete Petra Fretter:

„Wer bei der SCHUFA gespeichert ist, muss wissen können, welche Daten über ihn vorliegen, wie lange sie gespeichert werden und wofür sie verwendet werden. Schließlich können Bonitätsbewertungen ganz konkrete Folgen haben, vom Kredit über den Handy- oder Stromvertrag bis hin zur Wohnungssuche. Umso problematischer ist, dass die Landesregierung bislang nicht einmal sagen kann, wie viele Menschen im Saarland von der Speicherung historischer Daten betroffen sind und ob solche Informationen hierzulande für aktuelle Vertragsentscheidungen genutzt werden. Zu beiden Fragen liegen ihr nach eigener Aussage keine Erkenntnisse vor.

Besonders kritisch ist, dass historische Daten nach den vorliegenden Berichten offenbar nicht in der SCHUFA-Datenkopie ausgewiesen werden. Auch die Landesregierung sieht das kritisch und verweist darauf, dass ein vollständiger Auszug der gespeicherten Daten europarechtlich verankert ist. Doch zugleich hat die Landesregierung seit Bekanntwerden der Vorwürfe keine eigenen Maßnahmen ergriffen. Sie verweist im Wesentlichen auf die bestehenden Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Saarland und des Unabhängigen Datenschutzzentrums. Spezielle, auf dieses konkrete SCHUFA-Thema zugeschnittene Angebote des Landes gibt es nicht.

Wir erwarten, dass die Landesregierung – und insbesondere das für Verbraucherschutz zuständige Ministerium – das Thema deutlich engagierter verfolgt und sich auf Bundesebene weiter für klare Speichergrenzen, vollständige Transparenz und wirksame Auskunftsrechte einsetzt. Gerade bei Bonitätsdaten muss gelten: Wer Daten speichert, die erhebliche Auswirkungen auf wirtschaftliche Entscheidungen über einen Menschen haben können, muss auch transparent machen, welche Daten das sind und wofür sie genutzt werden.“

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