Landesregierung muss Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen umsetzen.

Raphael Schäfer Beitragfoto

Das Bundesverfassungsgericht hat heute (14.01.25) seine Entscheidung bekanntgegeben, dass die Bundesländer der Deutschen Fußballliga die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen dürfen. Hierzu erklärt der Abgeordnete Raphael Schäfer:

„Ich habe immer gesagt: Spätestens wenn auch das Bundesverfassungsgericht die Gebührenpraxis bestätigt, wie sie das Land Bremen seit Jahren anwendet, sollte auch das Saarland die Kosten des Mehraufwandes für Hochrisikospiele im Profifußball erheben. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, wir haben höchstrichterlich Klarheit. Frau Rehlinger hat sich schon in ihrer Zeit als Wirtschaftsministerin für eine Kostenerstattung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen ausgesprochen. Deshalb erwarte ich, dass sie dieses Thema mit ihrer Landesregierung jetzt endlich konsequent angeht. Mit den Gebühreneinnahmen sollten mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt werden und unsere Polizei insgesamt besser bezahlt werden.

Eine bundesweit abgestimmte, einheitliche Regelung wäre der beste Weg. Diese ist jedoch bisher nicht in Sicht. Sofern sich diese Situation jetzt nicht unverzüglich und grundlegend ändert, muss die Landesregierung eine saarländische Lösung anstoßen. Gerade als Nehmerland können wir es uns nicht weiter leisten, unsere saarländische Sicherheit auf Kosten der Allgemeinheit zugunsten des Profifußballs zu belasten.

Klar ist dabei auch: Eine solche Gebührenerhebung muss sich auf kommerzielle Großveranstaltungen mit erwartetem, erhöhtem Ausschreitungsrisiko und übermäßiger Beanspruchung des staatlichen Sicherheitsapparates beschränken. Fußballspiele ohne gesteigertes Gefahrenpotential müssen auch in Zukunft gebührenfrei bleiben, genauso wie alle nicht-kommerziellen und friedlichen Veranstaltungen.

Es ist schlichtweg ein Gebot der Lastengerechtigkeit, dass bei weit über das Normalmaß hinausgehenden Sicherungsmaßnahmen durch die Polizei auch die Nutznießer solcher Fußballspiele mit dafür aufkommen und nicht allein die Steuerzahler. Die Gelder, die dadurch vereinnahmt werden, sollten haushaltstechnisch zweckgebunden für die dringend erforderliche Personalaufstockung und bessere Bezahlung unserer stark belasteten Polizei genutzt werden. Dies gilt umso mehr, da diese Einsätze anlässlich von Hochrisikospielen regelmäßig nur unter kostenpflichtiger Hinzuziehung von anderen Länderpolizeien gestemmt werden können.“

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