Landesregierung täuscht Schüler und Eltern bei G9
Faktische Einschulung erfolgt weiterhin nach G8
Die Schülerinnen und Schüler, die heute in die Klassenstufe 5 am Gymnasium starten, und die der jetzigen Klassenstufe 6 sind – anders als angekündigt – nach wie vor im achtjährigen Gymnasium. Ein beschlossenes G9-Gesetz fehlt als Voraussetzung für die verlängerte Schulzeit am Gymnasium. Zuerst muss die gesetzliche Grundlage geschaffen werden und dann erst kann eine Umsetzung erfolgen.
„Das sind grobe handwerkliche Fehler, die die Landesregierung hier begeht. Per ordre de mufti wird in Deutschland nicht regiert. Die Landesregierung hält die Schulgemeinschaft weiter darüber im Unklaren, was genau kommen soll. Die konkrete Ausgestaltung bleibt weiterhin eine Blackbox“, so Jutta Schmitt-Lang, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion.
„Gleiche Inhalte, gleiche Stundenzahl, gleiche Bücher – nichts hat sich verändert. Das neunjährige Gymnasium hat bislang nicht einmal eine Rechtsgrundlage. Die Landesregierung tut aber so, als wäre für das neue Schuljahr alles geklärt. Damit missachtet die Landesregierung das Parlament. Wir fordern die Bildungsministerin auf, sich an Recht und Gesetz zu halten und unverzüglich einen G9-Gesetzentwurf vorzulegen“, so Stephan Toscani, Fraktionsvorsitzender der CDU im Landtag.
Jutta Schmitt-Lang mahnt zudem an, dass die angekündigte Verlängerung der gymnasialen Schulzeit bei den Landkreisen und dem Regionalverband erhebliche Mehrkosten verursachen wird. Diese müssten vom Land nach dem Konnexitätsprinzip mitfinanziert werden. Sie fordert die Landesregierung auf, ein Gutachten erstellen zu lassen und auf Basis dessen, Haushaltsvorsorge zu treffen.
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