Landtag beschließt CDU-Initiative zu mehr Handlungsspielräumen für Kommunen.

Der Landtag des Saarlandes hat gestern (24.06.26) den von der CDU-Landtagsfraktion eingebrachten Gesetzentwurf für ein Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz in erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport überwiesen. Dazu erklärt der Sprecher der CDU-Landtagsfraktion für den ländlichen Raum, Sebastian Schorr: 

„Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir ein neues Instrument, um Bürokratie dort abzubauen, wo sie täglich spürbar ist – in unseren Städten, Gemeinden und Landkreisen. Wer die kommunale Selbstverwaltung stärken will, muss den Kommunen auch den notwendigen Handlungsspielraum geben, neue und praxistaugliche Lösungen zu erproben.

Das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, beim jeweils zuständigen Ministerium zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen landesrechtlichen Regelungen zu beantragen. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, unnötige Bürokratie abzubauen und erfolgreiche Modelle später gegebenenfalls dauerhaft in das Landesrecht zu übernehmen. Bundes- und Europarecht sowie Sicherheitsinteressen und Rechte Dritter bleiben dabei selbstverständlich unberührt.

Vorbild für unseren Gesetzentwurf ist unter anderem Baden-Württemberg, wo ein vergleichbares Gesetz bereits erfolgreich angewendet wird. Die dortigen Erfahrungen zeigen, dass die besten Ideen für Bürokratieabbau häufig unmittelbar aus der kommunalen Praxis kommen. Genau dieses Potenzial wollen wir auch im Saarland nutzen.

Denkbar wären beispielsweise vereinfachte Förderverfahren mit weniger Nachweis- und Dokumentationspflichten – etwa durch mehr Eigenerklärungen und Stichprobenprüfungen –, weniger kommunale Statistik- und Berichtspflichten oder einfachere Verwaltungsverfahren durch die Nutzung bereits vorhandener Datenbestände unter Wahrung des Datenschutzes. Ziel ist es, unnötigen Aufwand abzubauen, Bearbeitungszeiten zu verkürzen und den Kommunen mehr Freiräume für eine effiziente und bürgernahe Aufgabenerfüllung zu geben.

Unsere Städte und Gemeinden kämpfen mit steigenden Aufgaben, Fachkräftemangel und einer immer größeren Regelungsdichte. Jede Stunde, die nicht für unnötige Formulare, Berichte oder Doppelprüfungen aufgewendet werden muss, steht den Kommunen für ihre eigentlichen Aufgaben zur Verfügung: für die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb setzen wir auf mehr Vertrauen in die kommunale Ebene und weniger Detailsteuerung durch das Land.

Ich freue mich, dass der Landtag unserem Gesetzentwurf in erster Lesung einstimmig zugestimmt hat. Das ist ein wichtiges Signal. Die Notwendigkeit, unsere Kommunen von unnötiger Bürokratie zu entlasten, wird parteiübergreifend erkannt.

Im nächsten Schritt wird sich der Ausschuss für Inneres, Bauen und Sport im Rahmen einer Anhörung mit dem Gesetzentwurf befassen. Dort sollen insbesondere die kommunalen Spitzenverbände und weitere Sachverständige ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen.

Unser Ziel ist klar: weniger Bürokratie, mehr Vertrauen und mehr Handlungsspielräume für unsere Kommunen. Die kommunale Praxis kennt die Probleme am besten. Deshalb sollte sie auch die Chance erhalten, Lösungen zu entwickeln und zu erproben.“

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