Im Rahmen der Prüfung des Kündigungsschutzverfahrens eines Mitarbeiters der NVG kommt das Arbeitsgericht Saarland zu dem Ergebnis, dass die Betriebsratswahl 2022 manipuliert wurde und hält die Kündigung deshalb für begründet. Dabei sollen Mitarbeiter dazu gedrängt worden sein, Wahlzettel noch vor der eigentlichen Betriebsratswahl in Anwesenheit des Klägers in dessen Büro auszufüllen bzw. Wahlzettel bei ihm abzugeben. Hierzu erklärt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im Untersuchungsausschuss zum NVG Skandal, Dr. Christopher Salm MdL:
„Neben einer weiteren mutmaßlichen Gratisfahrt im Zusammenhang mit OB Aumann, die nach SR-Recherchen heute aufgedeckt wurde, gibt es auch einen weiteren Akt im NVG-Skandal: Manipulation der Betriebsratswahl 2022. Nicht nur, dass die Behinderung oder Beeinflussung von Betriebsratswahlen nach § 119 BetrVG strafbar ist, ein solcher Vorfall stellt auch einen Angriff auf die betriebliche Mitbestimmung dar. Was soll bei dem sich auftuenden Sumpf noch alles passieren, bis die SPD im Untersuchungsausschuss endlich ihre Blockadehaltung aufgibt und an einer ordentlichen Aufklärung mitwirkt. Die Manipulation einer Betriebsratswahl bei einer öffentlichen Gesellschaft sollte die SPD im Markenkern erschüttern. Bisher lässt sich im Untersuchungsausschuss keinerlei Aufklärungswillen der SPD erkennen, was darauf hindeutet, dass dies alles nur die Spitze des Eisberges zu sein scheint“.