NVG-Untersuchungsausschuss: CDU bringt sechs neue Beweisanträge ein.

Zur ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses zur NVG-Affäre nach der Sommerpause am 18. August wird die CDU-Landtagsfraktion ihre Initiative zur umfassenden Aufklärung deutlich ausweiten. Neben der erneuten Einbringung ihres ursprünglichen Beweisantrags legt die CDU-Fraktion sechs weitere Beweisanträge vor, die die einzelnen Themenkomplexe des ursprünglichen Antrags jeweils getrennt zur Abstimmung stellen.

Hintergrund ist der bisherige Verlauf des Untersuchungsausschusses: Die CDU hatte bereits zu Beginn einen umfassenden Beweisantrag vorgelegt, um die notwendigen Akten und Unterlagen für die Aufklärung der Vorgänge bei der Neunkircher Verkehrsgesellschaft (NVG) beizuziehen. Die SPD hat eine Entscheidung darüber bislang zweimal vertagt und zunächst auf zwei Rechtsgutachten verwiesen, die den zulässigen Untersuchungsumfang klären sollen.

Dazu erklärt der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, Dr. Christopher Salm:

„Unser Ziel ist und bleibt eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um die NVG. Deshalb bringen wir unseren ursprünglichen Beweisantrag erneut ein. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass dieser sowohl rechtlich tragfähig als auch inhaltlich erforderlich ist. Vielleicht hat die SPD die Sommerpause genutzt, ihre bisherige Blockadehaltung zu überdenken und sich nun ebenfalls dieser Einschätzung anzuschließen.

Unabhängig davon sorgen wir dafür, dass der Untersuchungsausschuss endlich arbeitsfähig wird. Deshalb haben wir unseren bisherigen Antrag zusätzlich in sechs thematisch abgegrenzte Beweisanträge aufgeteilt. Damit kann über jeden einzelnen Themenkomplex gesondert entschieden werden. Wer tatsächlich Aufklärung will, kann sich dann nicht länger hinter einer pauschalen Ablehnung oder Vertagung des Gesamtpakets verstecken.“

Timo P. Gros, ordentliches Mitglied der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss, sagt:

„Wir gehen weiterhin davon aus, dass die angekündigten Rechtsgutachten den Untersuchungsauftrag des Ausschusses bestätigen werden. Wir erwarten nicht, dass relevante Untersuchungsbereiche grundsätzlich ausgeschlossen werden. Mit der Aufteilung unserer Anträge stellen wir zugleich sicher, dass der Ausschuss selbst dann handlungsfähig bleibt, wenn die Gutachter bei einzelnen Teilaspekten Einschränkungen sehen sollten.

Nach zwei Vertagungen und wochenlangem Stillstand muss der Untersuchungsausschuss jetzt endlich seine eigentliche Arbeit aufnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Aufklärung und keine weiteren Verzögerungen. Der 18. August muss deshalb der Tag sein, an dem die notwendigen Beweise endlich erhoben werden. Wir als CDU werden dafür alle parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen. Wir erwarten, dass die SPD die dringend notwendige Aufklärung nicht länger blockiert.“

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