Die CDU-Landtagsfraktion bringt für die Plenarsitzung am kommenden Mittwoch (09.04.25) einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes ein. Damit soll eine verbindliche Regelung für ein Handyverbot an Grundschulen sowie ein klarer Handlungsrahmen für die Handynutzung an weiterführenden Schulen geschaffen werden. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass auch die Landesregierung nach ihrer ursprünglichen Ablehnung jetzt ebenfalls eine gesetzliche Regelung anstrebt. Hierzu erklärt die bildungspolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Jutta Schmitt-Lang:
„Wir begrüßen den Richtungswechsel der SPD-Alleinregierung. Erst hat die Bildungsministerin ein Handyverbot strikt abgelehnt, dann die plötzliche Kehrtwende der SPD, dann ein rein informatives Schreiben an die Schulen und jetzt doch noch eine gesetzliche Regelung. Das hätten wir auch schon vor Wochen gemeinsam auf den Weg bringen können. Doch offenbar hat es etwas gedauert, bis sich die Einsicht in der gesamten SPD durchgesetzt hat.
Um sicherzustellen, dass im nächsten Landtagsplenum eine tragfähige Beschlussgrundlage auf der Tagesordnung steht, haben wir als CDU-Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulordnungsgesetzes erarbeitet. Dieser orientiert sich an der gesetzlichen Regelung aus Hessen, die dort von CDU und SPD gemeinsam beschlossen wurde. Nach ihrem Einlenken gibt es für die SPD hier im Saarland eigentlich keinen Grund mehr, unsere Initiative abzulehnen.
Wir sind aber auch offen für andere Vorschläge und für Änderungswünsche an unserem Entwurf. Im Rahmen der Anhörung nach der ersten Lesung ist ausreichend Gelegenheit hierfür. Entscheidend ist, dass wir rechtzeitig vor dem nächsten Schuljahr eine entsprechende Regelung in Kraft setzen. Dass die SPD uns auf diesem Weg jetzt folgt, begrüßen wir. Das zeigt, Opposition wirkt.“