Die CDU-Landtagsfraktion fordert mit einem Antrag für die nächste Landtagssitzung am 16. September (Drucksache 17/2398) eine landesweite Strategie gegen Problem- und Schrottimmobilien. Im Mittelpunkt stehen konsequente Kontrollen gegen Sozialleistungsmissbrauch, der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie eine verlässliche Unterstützung aller betroffenen Städte und Gemeinden.
Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anja Wagner-Scheid:
„Wer Menschen unter unwürdigen Bedingungen unterbringt und mit Scheinanmeldungen, fingierten Beschäftigungsverhältnissen oder falschen Mietangaben Sozialleistungen erschleicht, muss mit einem konsequent handelnden Staat rechnen. Öffentliche Mittel dürfen nicht zur Einnahmequelle krimineller Geschäftsmodelle werden. Dabei müssen wir vor allem diejenigen in den Blick nehmen, die solche Strukturen organisieren und daran verdienen.
Dafür brauchen wir gemeinsame Kontrollen und einen rechtssicheren Informationsaustausch zwischen Wohnungsaufsicht, Melde- und Sozialbehörden, Jobcentern, Zoll und Strafverfolgungsbehörden. Verdachtsfällen muss konsequent nachgegangen werden. Unrechtmäßige Zahlungen müssen gestoppt, zu Unrecht erbrachte Leistungen zurückgefordert und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden. Die Landesregierung muss zudem offenlegen, welche konkreten Ergebnisse die bestehenden Taskforces bislang erzielt haben. Entscheidend ist nicht, wie viele Arbeitsgruppen es gibt, sondern was vor Ort tatsächlich erreicht wird.“
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alwin Theobald ergänzt:
„Problem- und Schrottimmobilien belasten nicht nur ganze Nachbarschaften. Die Menschen, die dort unter unwürdigen Bedingungen leben, sind häufig selbst Opfer von Ausbeutung. Ihr Schutz und der konsequente Kampf gegen diejenigen, die mit solchen Zuständen Geld verdienen oder Sozialleistungen missbrauchen, gehören deshalb zusammen.
Das Problem beschränkt sich auch nicht auf die drei von der Landesregierung ausgerufenen Zukunftsquartiere in Saarbrücken-Burbach, Neunkirchen und Völklingen. Gerade kleinere Kommunen können schon durch eine einzelne dauerhaft verwahrloste Immobilie an ihre rechtlichen, personellen und finanziellen Grenzen kommen. Deshalb muss das Land bestehende Fördermöglichkeiten bündeln und so weiterentwickeln, dass alle betroffenen Kommunen bei Erwerb, Sicherung, Sanierung oder Abriss verlässlich unterstützt werden können.“
Beide Abgeordneten betonen abschließend:
„Die große Mehrheit der Eigentümer geht verantwortungsvoll mit ihren Immobilien um. Wer ein Gebäude hingegen bewusst verkommen lässt, darf beim kommunalen Ankauf dafür nicht auch noch belohnt werden. Unabhängige Wertermittlungen müssen deshalb Zustand und Belastungen einer Immobilie angemessen berücksichtigen.“
Darüber hinaus fordert die CDU-Fraktion einen landesweiten Lage- und Vollzugsbericht sowie eine zentrale Koordinierungsstelle zur fachlichen Unterstützung der Kommunen. Die Landesregierung soll über die Evaluation des Wohnungsaufsichtsgesetzes berichten, vorhandene Befugnisse konsequent nutzen und nachgewiesene Regelungslücken schließen. Für dauerhaft verwahrloste Problem- und Schrottimmobilien soll zudem die Möglichkeit einer zeitweisen Treuhandverwaltung geprüft und geschaffen werden.