Die Ampel-Koalition hat sich zur Bekämpfung von Straftaten auf ein sogenanntes Quick-Freeze-Verfahren statt der Speicherung von IP-Adressen verständigt. Dies ist aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion Saar ein fataler Kompromiss, da diese Regelung als Ermittlungswerkzeug für die Sicherheitsbehörden völlig unzureichend ist.
Hierzu erklärt der Vorsitzende des Landtags-Innenausschusses und kinderschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alwin Theobald:
„Die traurige Wahrheit in der Ermittlungspraxis ist leider, dass aufgrund der fehlenden Speicherpflicht von IP-Adressen allzu oft Daten nicht mehr greifbar sind, wenn erste Hinweise auf Missbrauchstaten ermittelt werden. Dennoch bremst die Ampel die Ermittlungsbehörden weiter in ihrer wichtigen Arbeit aus und schützt somit die Falschen, während der Schutz unserer Kinder auf der Strecke bleibt.
Das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren ist ein fataler Kompromiss. Denn Daten, die mangels Speicherpflicht gar nicht mehr vorhanden sind, können nicht ‚eingefroren‘ werden. Die Einführung einer Speicherpflicht von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung bleibt deshalb unverzichtbar, weil die Adressen bei der Verfolgung des sexuellen Kindesmissbrauchs oftmals der einzige Ermittlungsansatz sind.
Vor mehr als einem Jahr schon hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Speicherung von IP-Adressen zulässig ist. Die anhaltende Weigerung einer rechtssicheren Umsetzung durch die Ampel ist ein tiefer Rückschlag für den Schutz unserer Kinder vor sexuellem Missbrauch. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, denen Kinderschutz am Herzen liegt. Für mich ist diese ideologisch geprägte Entscheidung völlig inakzeptabel und unverständlich, da sie an der Lebenswirklichkeit völlig vorbeigeht.“