Die bisherige europäische Übergangsregelung, die Online-Plattformen das freiwillige Aufspüren und Melden von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet ermöglicht hat, ist ausgelaufen. Das Europäische Parlament hat heute weitere Änderungen an der von den Mitgliedsstaaten bereits beschlossenen Neuregelung beschlossen, statt diese unmittelbar wieder in Kraft zu setzen. Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anja Wagner-Scheid:
„Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt im Netz duldet keinen weiteren Aufschub. Deshalb ist es enttäuschend, dass das Europäische Parlament die vom Rat beschlossene Übergangsregelung nicht unmittelbar wieder eingesetzt hat. Wichtig ist jetzt, dass das Verfahren weitergeht und die bestehende Rechtslücke schnell geschlossen wird.
Seit April fehlt Online-Plattformen die notwendige Rechtssicherheit, Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs freiwillig aufzuspüren und zu melden. Das ist ein massives Problem für den Kinderschutz und für die Strafverfolgung. Wenn weniger Meldungen eingehen, heißt das nicht, dass es weniger Missbrauch gibt. Es heißt, dass weniger Opfer identifiziert und weniger Täter zur Verantwortung gezogen werden können.
Wir unterstützen deshalb ausdrücklich das Ziel, schnell wieder einen rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Die Übergangsregelung ist keine Chat-Kontrolle. Es geht darum, freiwillige, zielgerichtete Meldungen von Plattformen zu ermöglichen, bestehende Schutzvorkehrungen nach Datenschutz- und ePrivacy-Recht zu wahren und zugleich die Strafverfolgung schwerster Straftaten gegen Kinder zu stärken.
Gerade im digitalen Raum dürfen wir Täter nicht gewähren lassen. Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs sind keine abstrakten Dateien, sondern dokumentierte Gewalt an Kindern. Jeder Hinweis kann helfen, ein Kind zu schützen, Täter zu identifizieren und weiteres Leid zu verhindern.
Die EVP im Europäischen Parlament setzt sich zu Recht für einen dauerhaften Rechtsrahmen ein, der Kinder wirksam schützt und zugleich Grundrechte wahrt. Diesen Weg unterstützen wir nachdrücklich. Wir fordern, dass die bestehende Rechtslücke beim Kinderschutz im Netz schnell geschlossen wird.“