Roland Theis fordert unentgeltliche Überlassungspflicht noch genießbarer aber nicht mehr für den Verkauf bestimmter Lebensmittel
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Roland Theis, fordert ein entschlosseneres Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung:
Das Wegwerfen noch genießbarer Lebensmittel ist sowohl in ökologischer als auch in sozialer Hinsicht ein Übel, dem unsere Gesellschaft mehr Aufmerksamkeit widmen muss. Allein in Deutschland werden nach Angaben der Welthungerhilfe jedes Jahr rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittel insgesamt verschwendet.
Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten muss das Wegwerfen noch genießbarer aber nicht mehr für den Verkauf bestimmter Ware ein Ende haben. Theis fordert die Landesregierung dazu auf, eine gesetzliche Regelung einer unentgeltlichen Überlassungspflicht für noch verzehrbare, aber nicht mehr für den Verkauf vorgesehene Lebensmittel im Handel zu unterstützen. Demnach müssten Lebensmittelhändler Waren, die sie nicht mehr verkaufen können – etwa noch genießbare Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, kostenlos abgeben.
„Über 80 % der Lebensmittelabfälle im Handel sind vermeidbar. Es ist ein Unding, dass genießbare Lebensmittel vernichtet werden dürfen, während auch hierzulande Menschen Hunger leiden. Eine Überlassungspflicht solcher Lebensmittel an Tafeln, caritative Verbände oder Einrichtungen der Obdachlosenhilfe hätte einen doppelt positiven Effekt. Es ist an der Zeit, die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen zu machen“, so Theis.
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