Rückführung straffälliger Ausreisepflichtiger braucht klare Priorität zum Schutz der öffentlichen Sicherheit.

Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert die Situation vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, die zugleich strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Aus den Antworten auf zwei entsprechende parlamentarische Anfragen der CDU-Fraktion (Drucksachen 17/1991 und 17/1992) geht hervor, dass die Landesregierung nicht über eine systematische Kenntnis verfügt, welche vollziehbar ausreisepflichtigen Personen im Saarland straffällig geworden sind, und zudem keine belastbare Schnittmenge dieser Personengruppen bilden kann.

Die CDU-Fraktion fordert vor diesem Hintergrund ein umfassendes Maßnahmenpaket, unter anderem eine systematische Erfassung der Schnittmenge von vollziehbarer Ausreisepflicht und Straffälligkeit, eine klare politische Priorisierung des Themas Rückführung, eine personelle und organisatorische Stärkung der zuständigen Behörden sowie die Einrichtung einer spezialisierten Taskforce, die sich ausschließlich mit straffällig gewordenen vollziehbar ausreisepflichtigen Personen befasst und eng mit Bundesbehörden zusammenarbeitet, um Abschiebehindernisse frühzeitig zu beseitigen.

Hierzu erklärt Sebastian Schorr, Mitglied im Innenausschuss:

„Es handelt sich hier nicht um ein statistisches Defizit, sondern um ein gravierendes strukturelles Vollzugsproblem. Ohne eine verlässliche Datenlage kann eine gezielte, sicherheitsorientierte Priorisierung von Rückführungen nicht erfolgen. Wenn die Landesregierung dies mit dem damit verbundenen personellen Aufwand abtut, zeigt das vor allem eines: Die SPD misst dem Thema Rückführung politisch keine Priorität bei. Die fehlende Personalisierung und organisatorische Unterlegung führt dazu, dass zentrale Fragen nicht beantwortet werden können. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den zuständigen Behörden leisten engagierte und verantwortungsvolle Arbeit. Sie sind jedoch zu wenige, um die wachsenden und komplexen Aufgaben wirksam zu bewältigen. Ohne eine klare politische Schwerpunktsetzung bleibt das Verwaltungshandeln reaktiv statt vorausschauend.“

Dr. Christopher Salm, Mitglied im Justizausschuss, führt aus:

„Zwar erfolgen Abschiebungen in Einzelfällen direkt aus der Haft. Wir halten es jedoch für falsch, erst dann zu reagieren, wenn eine Person nach mehreren Straftaten letztlich in Haft landet. Ein solcher Ansatz bedeutet faktisch, dass der Staat zusieht, bis Straftaten sich häufen. Wir sehen hier konkreten Anpassungsbedarf: Bereits nach der ersten schweren Straftat, etwa bei Körperverletzungsdelikten, muss bei vollziehbar ausreisepflichtigen Personen unverzüglich eine aufenthaltsrechtliche Priorisierung greifen. Die Ausreisepflicht besteht in diesen Fällen bereits. Dies entlastet auch die beiden Justizvollzugsanstalten in Saarbrücken und Ottweiler, wenn Abschiebungen nicht erst direkt aus der Haft erfolgen, sondern bereits vorab, wenn eine ohnehin vollziehbar ausreisepflichtige Person bereits eine erste Straftat begangen hat. Dabei geht es ausdrücklich nicht um integrierte Familien oder langjährig rechtstreu lebende Menschen, sondern um Personen, die trotz bestehender Ausreisepflicht durch Straftaten auffällig werden. Diese klare Differenzierung ist notwendig, um staatliches Handeln nachvollziehbar und gesellschaftlich akzeptiert zu machen. “

Sebastian Schorr ergänzt:

„Andere Bundesländer zeigen, dass ein konsequenteres Vorgehen möglich ist. In Bayern wurde beim Landesamt für Asyl und Rückführungen eine spezielle Taskforce Straftäter eingerichtet. Dort arbeiten Fachkräfte verschiedener Behörden eng zusammen, um straffällig gewordene Ausländer frühzeitig zu identifizieren, aufenthaltsrechtlich zu priorisieren und Rückführungen systematisch vorzubereiten. Ziel ist es, Aufenthaltsbeendigungen nicht erst am Ende einer Haft, sondern so früh wie rechtlich möglich umzusetzen. Ein vergleichbarer, ressortübergreifender Ansatz fehlt im Saarland bislang. Rückführung ist keine Randaufgabe, sondern eine Kernaufgabe des Rechtsstaats. Wer Sicherheit ernst nimmt, muss handeln, bevor sich Straftaten häufen – und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.“

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