Saarland braucht Sicherheitsdialog zum Schutz Kritischer Infrastrukturen.

Anja Wagner-Scheid Beitragfoto

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Anja Wagner-Scheid, spricht sich für einen regelmäßigen, institutionalisierten Sicherheitsdialog zum Schutz Kritischer Infrastrukturen im Saarland aus. Anlass ist ihre Teilnahme an der Veranstaltung „Securitas meets Saarland“ in der Ursapharm-Arena an der Kaiserlinde, bei der Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Sicherheitsbranche über aktuelle Herausforderungen der inneren Sicherheit diskutierten.

Dazu erklärt Anja Wagner-Scheid:

„Der Schutz unserer Kritischen Infrastrukturen ist längst keine Aufgabe mehr, die Staat oder Wirtschaft jeweils für sich allein bewältigen können. Wir brauchen deshalb einen festen Sicherheitsdialog, der Innenministerium, Polizei und Katastrophenschutz regelmäßig mit den Betreibern Kritischer Infrastrukturen und der privaten Sicherheitswirtschaft an einen Tisch bringt.

Ein solcher Austausch darf nicht erst beginnen, wenn die Krise bereits da ist. Wir müssen vorher wissen: Wer spricht im Ernstfall mit wem? Welche Alarmierungs- und Kommunikationswege funktionieren? Wo bestehen Abhängigkeiten? Welche gemeinsamen Übungen sind sinnvoll? Und wie können moderne Technologien wie Videoüberwachung, Sensorik oder Drohnendetektion zum Schutz wichtiger Einrichtungen beitragen?

Gerade das Saarland kann dabei seine kurzen Wege nutzen. Die Betreiber wissen, was technisch und betrieblich machbar ist. Die private Sicherheitswirtschaft verfügt über praktische Erfahrung im Objekt- und Werkschutz sowie mit moderner Sicherheitstechnik. Polizei, Katastrophenschutz und Innenministerium kennen die staatliche Gefahreneinschätzung. Diese Perspektiven müssen wir regelmäßig zusammenbringen.

Das ist auch mit Blick auf das derzeit im Landtag beratene Bevölkerungsschutzgesetz wichtig. Darin sind neue Vorgaben für Kritische Infrastrukturen vorgesehen. Betreiber sollen ihren Betrieb beim Ausfall anderer Kritischer Infrastrukturen für einen ‚angemessenen Zeitraum‘ eigenständig aufrechterhalten können. Doch was heißt angemessen konkret: 24, 48 oder 72 Stunden? Welche Notstromversorgung und welche Treibstoffreserven werden erwartet? Welche Ersatzkommunikation muss vorhanden sein? Und welche Einrichtungen will das Land zusätzlich zu den bundesrechtlich erfassten Anlagen als Kritische Infrastruktur einstufen? Davon hängen ganz konkrete Investitionsentscheidungen der Betreiber ab.

Deshalb müssen die betroffenen Unternehmen frühzeitig in die weitere Ausgestaltung einbezogen werden. Wenn das Land eigene saarländische Vorsorgepflichten festlegt, brauchen die Betreiber klare und realistische Anforderungen sowie Planungssicherheit. Saarlandspezifisch darf nicht einfach zusätzliche Bürokratie bedeuten. Saarlandspezifisch sollte heißen: kurze Wege, klare Ansprechpartner und praxistaugliche Lösungen.

Dabei muss die Aufgabenverteilung klar bleiben: Hoheitliche Aufgaben sind Sache des Staates. Gleichzeitig sollten wir die Expertise privater Sicherheitsunternehmen dort stärker einbeziehen, wo sie sinnvoll unterstützen kann, etwa beim Objekt- und Werkschutz, bei Zugangskontrollen, Videoüberwachung, Sensorik und anderen technischen Sicherheitslösungen.

Ein zusätzliches Formular hält im Krisenfall kein Wasserwerk am Laufen. Ein weiterer Bericht verhindert keinen Cyberangriff. Und ein neues Organigramm hält keine Drohne auf. Entscheidend sind reale Fähigkeiten, funktionierende Technik, klare Zuständigkeiten und schnelle Kommunikation. Jede zusätzliche Sicherheitsanforderung muss einen konkreten Sicherheitsgewinn bringen. Wenn diejenigen, die im Ernstfall gemeinsam handeln müssen, vorher regelmäßig miteinander sprechen und üben, machen wir unsere Kritischen Infrastrukturen tatsächlich sicherer und widerstandsfähiger.“

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