Schrottimmobilien – CDU-Gesetzentwurf liegt auf dem Tisch, jetzt müssen wirksame Lösungen folgen.

Alwin Theobald und Anja Wagner Scheid

Mit der ersten Lesung des CDU-Gesetzentwurfs gegen Problem- und Schrottimmobilien hat der saarländische Landtag am Mittwoch (28.10.26) einen wichtigen Schritt hin zu wirksameren Handlungsmöglichkeiten für die Kommunen gemacht. Der Entwurf passierte bei Enthaltung der SPD die erste Lesung und geht nun in die weiteren parlamentarischen Beratungen. Wie dringend bessere Instrumente gebraucht werden, zeigen auch die jüngsten behördenübergreifenden Kontrollen in Völklingen. Die CDU-Landtagsfraktion drängt deshalb auf zügige und konstruktive Beratungen, damit aus festgestellten Missständen auch tatsächlich beseitigte Missstände werden.

Hierzu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin Anja Wagner-Scheid:

„Die Kontrollen in Völklingen zeigen, wie dringend wir gegen unzumutbare Wohnverhältnisse und verantwortungslose Vermieter vorgehen müssen. Wir als CDU haben dazu einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt und mit der gestrigen ersten Lesung einen wichtigen parlamentarischen Schritt erreicht. Jetzt kommt es darauf an, wirksame Lösungen auf den Weg zu bringen.

Unser Anspruch ist klar: Menschen müssen vor unwürdigen Wohnverhältnissen geschützt werden, und Kommunen müssen gegen dauerhaft vernachlässigte Immobilien wirksam vorgehen können. Eigentümer, die ihren Pflichten nachkommen, verdienen Verlässlichkeit. Wer dagegen Gebäude verkommen lässt und die Folgen auf Bewohner und Allgemeinheit abwälzt, muss mit einem konsequent handelnden Staat rechnen.

Die behördenübergreifenden Kontrollen sind ausdrücklich zu begrüßen. Entscheidend ist aber, was danach geschieht: Werden Mängel beseitigt, Gefahren abgestellt und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen? Unser Gesetzentwurf bietet die Gelegenheit, die rechtlichen Instrumente gezielt weiterzuentwickeln. Diese Chance sollte die SPD gemeinsam mit uns nutzen.“

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alwin Theobald ergänzt:

„Hinter jeder Wohnungstür leben Menschen. Sichere Stromleitungen, eine funktionierende Heizung und menschenwürdige Wohnverhältnisse dürfen nicht davon abhängen, ob ein Vermieter seiner Verantwortung freiwillig nachkommt. Gerade die Bewohner solcher Häuser brauchen einen Staat, der ihre Rechte wirksam schützt. Viele von ihnen sind selbst Opfer der Missstände.

Wir wollen, dass aus den Kontrollen dauerhafte Verbesserungen werden. Dafür braucht es wirksame gesetzliche Befugnisse und Kommunen, die personell, fachlich und finanziell in der Lage sind, sie anzuwenden. Auch kleinere Städte und Gemeinden dürfen mit Problemimmobilien nicht alleinbleiben. Schon ein einzelnes verwahrlostes Gebäude kann eine Nachbarschaft erheblich belasten und eine Kommune überfordern.

Mit unserem Gesetzentwurf haben wir einen konkreten parlamentarischen Weg eröffnet. Nach der ersten Lesung erwarten wir jetzt eine konstruktive Beratung darüber, wie wir Bewohner besser schützen und Kommunen handlungsfähiger machen. Mit verwahrlosten Häusern darf sich kein gutes Geschäft machen lassen – auf Kosten der Mieter, der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.“

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