Die CDU-Landtagsfraktion bringt am Mittwoch einen Antrag zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch im Netz in das Plenum des Landtags ein (Drucksache 17/2216). Nach dem Auslaufen der bisherigen EU-Übergangsregelung für freiwillige Maßnahmen digitaler Dienste zum Aufspüren und Melden von Missbrauchsdarstellungen fordert die CDU die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine schnelle, rechtssichere und praxistaugliche Nachfolgeregelung einzusetzen.
Dazu erklären die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Anja Wagner-Scheid, innenpolitische Sprecherin, und Alwin Theobald, Beauftragter der CDU-Landtagsfraktion für Kinderschutz:
„Kinder und Jugendliche müssen im digitalen Raum besser geschützt werden. Hinter jeder Missbrauchsdarstellung steht ein reales Opfer, dessen Leid durch jede Speicherung und jede Weiterverbreitung erneut fortgesetzt wird. Wenn durch das Auslaufen der europäischen Übergangsregelung rechtliche Unsicherheit entsteht und Hinweise von Plattformen schwerer genutzt werden können, dann droht eine Schutz- und Ermittlungslücke. Das dürfen wir nicht hinnehmen.
Die Landesregierung kann die europäische Rechtslage nicht allein ändern. Aber sie kann sich im Bund und über den Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, diese Rechtslücke schnell zu schließen. Es braucht eine Nachfolgeregelung, die bekanntes Missbrauchsmaterial wirksam auffindbar, meldbar und löschbar macht und zugleich rechtsstaatliche Grenzen achtet. Kinderschutz und der Schutz privater Kommunikation dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Der Staat muss beides können: Kinder schützen und Grundrechte wahren.
Dazu gehört auch, dass Deutschland auf europäischer Ebene für ein Modell eintritt, das Ermittlungsbehörden handlungsfähig hält, ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unverhältnismäßig zu gefährden. Gleichzeitig brauchen wir rechtssichere Mindestspeicherfristen für IP-Adressen. Wer schwere Straftaten im Netz verfolgt, muss Täter identifizieren können. Daten, die nicht mehr vorhanden sind, helfen keinem Kind und keiner Ermittlerin.
Unser Antrag macht deutlich: Der Schutz von Kindern im Netz ist nicht nur eine Frage europäischer Gesetzgebung. Auch im Saarland müssen Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendhilfe, Beratungsstellen, Schulen und Opferschutzeinrichtungen so aufgestellt sein, dass sie digitale Gefährdungen erkennen, Beweise sichern, Betroffene unterstützen und Täter verfolgen können. Cybergrooming, Sextortion und bildbasierte sexualisierte Gewalt sind reale Gefahren. Die Landesregierung darf hier nicht abwarten, sondern muss im Bund Druck machen und im eigenen Verantwortungsbereich Strukturen stärken.“