Wie die Antwort der Landesregierung (Drucksache 17/2033) auf eine kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zeigt, hat das Saarland beim Abruf von Bundesmitteln für den Radverkehr jahrelang versagt. Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Alwin Theobald:
„Die Antwort der Landesregierung auf unsere Anfrage bestätigt, was wir bereits befürchtet haben: Das Saarland schöpft die verfügbaren Bundesmittel zur Radverkehrsförderung nicht ansatzweise aus und die SPD-Landesregierung hat dafür keine überzeugenden Erklärungen.
Zwar versucht die Landesregierung, die ernüchternden Zahlen mit dem Hinweis auf die geringe Fläche des Saarlandes kleinzureden. Doch diese Begründung verfängt nicht. Die entscheidende Frage ist nicht, wie viele Kilometer Bundesstraße im Saarland vorhanden sind, sondern ob das Land alles dafür tut, seinen Bürgerinnen und Bürgern eine leistungsfähige Radinfrastruktur zu bieten. Und genau hier offenbart die Antwort der Landesregierung eklatante Lücken – und das nach vierzehn Jahren SPD-Verantwortung im Verkehrsministerium!
Besonders aufschlussreich ist der Fall der Radschnellwege: Obwohl dem Saarland Bundesmittel zur Verfügung stehen, ist bislang nicht ein einziger Kilometer realisiert worden. Die Begründung der Landesregierung – die Kosten seien im Landeshaushalt nicht darstellbar – ist ein Armutszeugnis. Statt Finanzierungslösungen zu suchen, verweist man auf 2030. Die Saarländerinnen und Saarländer sollen offenbar noch viele Jahre warten.
Auch bei der Frage, welche konkreten Schritte zur Verbesserung geplant sind, verweist die Landesregierung lediglich auf frühere Antworten. Das ist keine Strategie, das ist Arbeitsverweigerung.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass es einzelne Erfolge gibt, etwa beim Saarradweg oder beim Fahrradparkturm in Saarbrücken. Diese verdienen Anerkennung, können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Saarland beim systematischen Abruf von Bundesmitteln für den Radverkehr im bundesweiten Vergleich weit zurückliegt.
Die CDU-Fraktion fordert die Landesregierung auf, endlich einen verbindlichen Aktionsplan vorzulegen, der zeigt, wie die Förderlücken bis zum Ende der Legislaturperiode konkret geschlossen werden sollen – mit messbaren Zielen, klaren Verantwortlichkeiten und einem realistischen Finanzierungskonzept.“